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Doch keine Zivilfliegerei? Bundesrat macht Looping beim Flugplatz Dübendorf

Wie das zuständige Departement für Umwelt, Energie und Kommunikation (Uvek) am Donnerstag in einer Mitteilung schreibt, habe sich in den Abklärungen jetzt gezeigt, dass private Grundstücke sehr tief überflogen würden.

Das sei problematisch, weil die Flughöhen so tief wären, dass sich Grundeigentümer gegen die zivile Nutzung des Flugfeldes wehren könnten, so die Einschätzung des Uvek.

Warum erst jetzt gemerkt?

Mit dieser neuen Einschätzung dürfte sich die Umnutzung des Militärflugplatzes Dübendorf in ein ziviles Flugfeld wohl um Jahre verzögern.

Entsprechend irritiert zeigt sich die Zürcher Kantonsregierung. Die zuständige Regierungsrätin Carmen Walker Späh (FDP) sagt im Gespräch mit Radio SRF: «Es ist sicher nicht schön, wenn so wichtige Erkenntnisse erst nach so vielen Jahren und kurz vor dem Abschluss des Planungsprozesses auftauchen.»

Die Volkswirtschaftsdirektorin erwartet jetzt, dass in Bern gehandelt wird: «Der Bund muss seine Hausaufgaben machen. Wir erwarten, dass der Bund in Rücksprache mit uns das weitere Vorgehen festlegt.» Die offenen Fragen sollen also zeitig geklärt werden.

Gemeinden hocherfreut

Ganz anders die Gemütslage bei den drei Gemeinden rund um den Flugplatz. Sie haben sich mit allen Mitteln gegen die Zivilfliegerei gewehrt. Jean-Philipp Pinto, CVP-Kantonsrat und Gemeindepräsident von Volketswil, fühlt sich bestätigt: «Wir haben schon immer auf diese Probleme hingewiesen. Für uns ist es eine gute Nachricht.»

Die Gemeinden Dübendorf, Volketswil und Wangen-Brütisellen hoffen, dass ihr Vorschlag nach dem neusten Entscheid des Bundesrates Aufwind erhält. Sie wollen einen historischen Flugplatz mit nur ganz wenigen Flügen.

Es wird eng in der Luft über Zürich

Ein erster Beschluss zur Zivilfliegerei fasste der Bundesrat im August 2014. Geplant ist eine Dreifachnutzung mit Innovationspark für das Gewerbe, militärischer Bundesbasis und einem zivilen Flugbetrieb, in erster Linie für Businessjets.

Letzteres führt zu einem weiteren Problem: die Koordination des Flugbetriebes in Dübendorf mit dem nahegelegenen Flughafen. Die beiden Luftraum-Schutzbereiche überlappen sich teilweise, sodass aus Sicherheitsgründen eine stärkere Abstimmung zwischen Flughafen und Flugplatz notwendig ist.

Innovationspark nicht betroffen

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Nicht direkt betroffen von den neuen Entwicklungen ist der auf dem Flugplatzareal geplante Innovationspark. Die Arbeiten können wie geplant fortgeführt werden. Die erste Ausbauetappe – die Umnutzung bestehender Hallen – hat bereits begonnen.

Weitergeführt wird unter der Leitung der Luftwaffe der heutige militärische Flugbetrieb. Das Verteidigungsdepartement will den Militärflugplatz Dübendorf weiterhin mindestens als Helikopterbasis nutzen. Auch die Blaulicht-Organisationen können den Flugplatz weiterhin nutzen.

Eine Studie soll nun aufzeigen, ob der Flugbetrieb in Dübendorf überhaupt wie 2014 geplant realisierbar ist, ohne die Kapazitäten des Flughafens Zürich zu verkleinern. Den Flughafen einzuschränken sei jedoch keine Option, heisst es bereits vom Uvek. Linien- und Charterflüge auf dem Landesflughafen Kloten geniessen gegenüber der in Dübendorf geplanten Geschäftsfliegerei Priorität.

Wie es mit dem Business-Flugplatz in Dübendorf weitergeht, ist also unklar. Der Bund will das weitere Vorgehen in Rücksprache mit dem Kanton Zürich klären, um tragfähige Lösungen für die Zukunft der zivilen Luftfahrt in Dübendorf zu entwickeln.

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