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Eingang zum Kinderheim Spiez, mit rot-weissem Band abgesperrt.
Legende: Das Kinderheim Spiez wird nach der Tat abgesperrt. Keystone

Doppelmord in Spiez Höchststrafe auch für den Sohn im Spiezer Doppelmord

Ein 20-jähriger Mann ist am Montag wegen Mordes an einem Heimleiter und dessen Freundin im Frühjahr 2013 vom Jugendgericht schuldig gesprochen worden. Der junge Mann kassierte die Höchststrafe von 48 Monaten Freiheitsentzug.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der zur Tatzeit minderjährige Jugendliche zusammen mit seinem Vater den Heimleiter und dessen Freundin mit Dutzenden Messerstichen brutal ermordet hatte.

Der Vater stand vergangene Woche vor dem Regionalgericht Thun und wurde zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe mit anschliessender Verwahrung verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und wird vom Angeklagten weitergezogen. Weil der Sohn zur Tatzeit minderjährig war, stand er letzte Woche nicht zusammen mit dem Vater vor Gericht, sondern kam vor Jugendgericht.

Der Sohn war minderjährig

Der Sohn hatte im Jahr 2003 mehrere Wochen in dem Heim in Spiez verbracht und sich dort ungerecht behandelt gefühlt. Der Vater hatte schon damals Morddrohungen gegenüber dem Heimleiter ausgestossen. Zehn Jahre später schritten Vater und Sohn dann zur Tat und stachen den Heimleiter nieder. Seine Freundin wurde als unliebsame Zeugin der Tat ebenfalls umgebracht.

Gericht glaubte dem Mann nicht

Vater und Sohn konnten erst 18 Monate nach der Tat gefasst werden. Sie schwiegen beide zur Tat. Mit einer Ausnahme: Der Sohn äusserte sich gegenüber einer Psychiaterin Monate nach der Festnahme dahingehend, dass er die Tat allein verübt habe.

Dieser Version schenkte das Jugendgericht indessen keinen Glauben, wie aus einer Mitteilung der Institution vom Montag hervorgeht. Das Jugendgericht verurteilte den jungen Mann zu der laut Jugendstrafrecht höchstmöglichen Strafe von 48 Monaten Freiheitsentzug.

Zusätzlich hat das Jugendgericht die Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung sowie eine psychotherapeutische Behandlung angeordnet. Seit der Gesetzesrevision vom Sommer 2016 können diese Massnahmen bis zur Vollendung des 25. Altersjahres weitergeführt werden.

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