- Im Mai 2013 wurden in Spiez ein Leiter eines Kinderheimes und seine Partnerin mit über 100 Messerstichen getötet. Die Ermittlungen nahmen Monate in Anspruch.
- Für diese Tat wurden im Dezember 2016 ein Vater und sein damals minderjähriger Sohn je zur Höchststrafe verurteilt.
- Nun beurteilte das Berner Obergericht den Fall neu: Beim Vater bleibt es bei einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe, die Verwahrung wird jedoch aufgehoben. Das Urteil des bernischen Jugendgerichts gegen den Sohnes war bereits rechtskräftig.
Das Regionalgericht des Berner Oberlandes in Thun als erstinstanzliches Gericht sah es am 13. Dezember 2016 als erwiesen an, dass der Mann zusammen mit seinem Sohn den Leiter eines privaten Kinderheims und dessen Partnerin grausam ermordeten. Der Vater galt bei diesem Verfahren als Haupttäter.
Erste Instanz: Höchststrafen
Der Vater erhielt im Indizienprozess ohne Geständnis in Thun die Höchststrafe – eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen mehrfachen Mordes mit anschliessender Verwahrung.
Der Sohn war bei der Tat minderjährig. Das bernische Jugendgericht verurteilte auch ihn wenige Tage später wegen mehrfachem Mord zu der Höchststrafe – das entspricht im Jugendstrafrecht 48 Monaten Freiheitsentzug mit Therapie.
Das Urteil gegen den Sohn ist rechtskräftig. Die Verurteilung des Vaters focht die Verteidigung allerdings vor Obergericht an.
Zweite Instanz: War der Sohn der alleinige Täter?
Während der Neuverhandlung vor der zweiten Instanz, während der der Sohn lediglich als Zeuge befragt wurde, brach dieser sein Schweigen und lud alle Schuld auf sich: Er habe zwei Messer dabei gehabt und das Heimleiterpaar allein umgebracht. Sein Vater habe nichts von seinem Entschluss gewusst. Er habe vor dem Heim auf ihn gewartet. Erst als er den Heimleiter und dessen zufällig anwesende Partnerin erstochen habe, sei der Vater im Zimmer erschienen und habe ihn von seinen Opfern weggerissen, schilderte der Sohn.
Die Version des Sohnes sei mindestens ebenso glaubwürdig wie jede andere Version, betonte die Verteidigerin des Vaters vor dem Obergericht. Ihr Mandant sei freizusprechen. Die Staatsanwaltschaft besteht auf der Verurteilung des Vaters zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe mit anschliessender Verwahrung.
Das Urteil des Obergerichts
Am Mittwoch verkündete das Berner Obergericht das Urteil für den Vater: Der Vater bleibt zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe wegen Mordes in zwei Fällen verurteilt, die Verwahrung wird jedoch aufgehoben.
Die Begründung:
Für die Oberrichter steht fest, dass Vater und Sohn die Tat gemeinsam vollbracht hätten. Der Versuch des Sohnes, mit einem Geständnis eine mildere Strafe für den Vater zu erreichen, sei aufgrund von Spuren, Details und Zeugenaussagen widerlegbar und nicht glaubwürdig.
Allerdings hat das Obergericht die Verwahrung des Vaters widerrufen. Bei einem psychisch gesunden Ersttäter sei eine Verwahrung sehr schwierig. Dazu bräuchte es den Nachweis einer qualifizierten Gefährlichkeit und Rückfallwahrscheinlichkeit. Dies habe das psychiatrische Gutachten nicht belegen können, weil es sich nur auf Akten stützte. Dies darum, weil sich der Verurteilte geweigert hatte, sich psychiatrisch abzuklären zu lassen.
Die Verteidigung hat angekündigt, das Urteil ans Bundesgericht weiterzuziehen.