Zu Beginn der Verhandlung vor dem Solothurner Obergericht war am Montagmorgen nicht klar, ob der Prozess überhaupt stattfinden kann. Einer der beiden Angeklagten, der Vater des zweiten Täters, war nicht im Gerichtssaal anwesend.
Wegen Herzproblemen verhindert
Er sei aufgrund eines akuten gesundheitlichen Problems verhindert, erklärte sein Verteidiger. Der heute 53-Jährige habe Probleme mit dem Herzen erlitten, während seiner Ferien in der alten Heimat Kosovo. Als Beweis legte er den Bericht eines kosovarischen Spitals vor. Nach den Erklärungen eines anwesenden Übersetzers entschied das Gericht, den Angeklagten zu dispensieren.
Somit war nur sein Sohn anwesend, der zweite Angeklagte. Er befindet sich im vorzeitigen Strafvollzug. Der Mann sagte vor Gericht aus, er wisse auch über vier Jahre nach der Bluttat nicht, weshalb er damals in Oensingen geschossen habe. Normalerweise sei er ein gemütlicher Typ, so der heute 28-Jährige. Er sei damals wohl «explodiert». Als er in Oensingen angegriffen worden sei, habe er sich verteidigt und in Notwehr gehandelt.
Anklage: Keine Notwehr sondern Mord
Anders beurteilte die Staatsanwaltschaft den Fall. Die beiden Angeklagten hätten die Eskalation selbst herbeigeführt. Sie hätten ihre Opfer zuerst geschlagen. Als sich diese mit den Händen wehren wollten, hätten sie die geladenen Waffen, ein Sturmgewehr 90 und eine Pistole, aus ihrem Auto geholt.
Aus einer Entfernung von wenigen Metern hätten sie danach auf ihre Opfer geschossen. Das sei keine Notwehr, sondern eine Handlung mit der Absicht zu töten. Vater und Sohn hätten sterben müssen, weil sie aus Sicht des älteren Angeklagten seine Tochter schlecht behandelt hätten.
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Der jüngere der beiden Angeklagten nehme weiterhin die ganze Schuld auf sich. Sein Vater habe nicht geschossen. Es sei aber gar nicht möglich, dass er allein gehandelt habe. Das zeige ein Gutachten zu den diversen Schüssen, die vor Ort abgegeben wurden.
Der Staatsanwalt beantragte deshalb eine Verurteilung wegen Mordes mit Haftstrafen von 17 Jahren für den Vater und 20 Jahren für den Sohn – so, wie sie bereits das Amtsgericht Thal-Gäu ausgesprochen hatte.
Verteidigung: Freispruch und tiefere Strafe
Die Verteidiger der beiden Angeklagten verlangten deutlich mildere Strafen. Vor dem Amtsgericht hatte der Anwalt des jüngeren Täters für eine Strafe von sieben bis zehn Jahren Gefängnis plädiert – wegen mehrfachen Totschlags oder vorsätzlicher Tötung.
Der Anwalt des älteren Angeklagten hatte einen Freispruch verlangt. Sein Mandant habe in Oensingen keine Schüsse abgefeuert. Das Urteil des Solothurner Obergerichts wird am Freitag bekannt gegeben.