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Doppelmord von Brusio Höchstes Gericht in Rom bestätigt früheres Urteil

Im Puschlaver Tötungsdelikt wurde 2010 in Brusio GR ein Ehepaar umgebracht. Nun hat das höchste italienische Gericht die Schuld des Moldawiers und des Italieners bestätigt. Trotzdem muss die Vorinstanz, ein Gericht in Mailand, den Fall neu aufrollen.

Neues Berufungsverfahren

Darin sollen einige Nebenaspekte neu aufgerollt werden.

Der ehemalige moldawische Polizeibeamte, der heute 38 Jahre alt ist und als Drahtzieher gilt, war 2014 in erster Instanz wegen Mordes zu einer lebenslangen Haft verurteilt worden. Die Richter erklärten, dass bei der Tat der Grad der Grausamkeit neu bewertet werden müsse.

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aus Regionaljournal Graubünden vom 22.02.2018.
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Verschärfung der Strafe

Der Komplize, ein heute 42-jähriger Italiener, war wegen Beihilfe in erster Instanz zu 21 Jahren Haft verurteilt worden. Das Berufungsgericht erhöhte später die Strafe für den Unternehmer aus dem Veltlin auf 23 Jahre.

Für das Kassationsgericht muss sich das künftige Verfahren nochmals mit dem Punkt des unerlaubten Besitzes und Tragens von Waffen befassen. Dieser brachte dem Angeklagten in zweiter Instanz eine Strafverschärfung der Strafe ein. Durch diese erneute Prüfung kann sich die Länge der Hatstrafen der beiden Täter nochmlas verändern.

Es ging um Geld und Schulden

Die Tat ereignete sich im November 2010. Die Leichen des Besitzers eines Transportunternehmens und seiner Frau im Alter von 58 und 57 Jahren wurde von den zwei erwachsenen Söhnen in den Büroräumlichkeiten der Firma entdeckt. Beide Leichen wiesen Schuss- sowie weitere Verletzungen auf, die auf heftige Gewaltanwendung hindeuteten. Die Angeklagten waren knapp ein Jahr nach der Tat in Italien festgenommen worden. Laut Anklage ging es bei der Tat um Geld und Schulden.

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