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Drei Ehefrauen und neun Kinder Ägypter muss die Schweiz verlassen, sagt Zürcher Gericht

Der Mann verbringe mehr Zeit in seiner Heimat als in der Schweiz, sagt das Verwaltungsgericht. Er müsse ausreisen.

Zunächst klingt die Geschichte des Mannes wie jene vieler Einwanderer: Er kam in den 1980er Jahren mit seiner Ehefrau in die Schweiz, erhielt 1998 eine Aufenthaltsbewilligung, arbeitete als Taxifahrer und kriegte fünf Kinder.

Doch 2013 wurde das Migrationsamt misstrauisch. Denn der Mann hielt sich kaum noch in der Schweiz auf. Bis zu 200 Tage verbrachte er jährlich im Ausland. Seine Aufenthaltsbewilligung erlosch und der Mann erhielt eine Ausreisefrist.

Zwei weitere Frauen aufgetaucht

Dagegen wehrte er sich – erfolglos. Während den Untersuchungen vor der Verhandlung zeigte sich nämlich: Der Mann hatte in Ägypten zwei weitere Frauen, zeitweise parallel zur Ehefrau in der Schweiz, von der er sich 2008 scheiden liess. Zudem hat er vier weitere Kinder, ebenfalls in Ägypten.

Der Lebensmittelpunkt des Mannes liegt offensichtlich nicht mehr in der Schweiz, sondern in Ägypten, urteilte das Zürcher Verwaltungsgericht. Der Mann müsse ausreisen.

Das Urteil kann noch ans Bundesgericht weiter gezogen werden.

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