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Lärmschutzmassnahmen Osttangente
Aus Regionaljournal Basel Baselland vom 21.03.2019.
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Dröhnende Autos Massnahmen zur Lärmsanierung enttäuschen Anwohner

Am Mittwoch präsentierten Bund und Kanton ihre Ideen, wie sie den Lärm auf der Osttangente reduzieren wollen.

Schon eine Viertelstunde vor Beginn ist die Aula des Sandgruben-Schulhauses am Mittwochabend gestossen voll. Gut 150 Anwohner und Anwohnerinnen haben sich eingefunden. Regierungsrat Hans-Peter Wessels versucht gleich am Anfang die Erwartungen des Publikums runterzuschrauben. Niemand werde heute nach Hause gehen und denken: «Toll, das Lärmproblem der Osttangente ist nun gelöst.»

Lärmdämpfender Belag und Lärmschutzwände

Während gut einer Stunde präsentierten Bund und Kanton dann die Massnahmen zur Reduktion des Autobahnlärms. So plant der Bund einen lärmdämpfenden Belag auf der gesamten Strecke der Osttangente zu verlegen und gut 3500 Quadratmeter zusätzliche Lärmschutzwände zu bauen. Zu diesen Massnahmen ist der Bund als Besitzerin der Autobahn gesetzlich verpflichtet, weil der Immissionsgrenzwert bei der Osttangente überschritten derzeit wird. Als weitere Massnahme will der Kanton 1350 Schallschutzfenster einbauen.

Langer Zeithorizont für Einhausung

Hitzig wurde es beim Thema Einhausung der Autobahn im Breite-Quartier. Bisher ist nur eine Seite der Autobahn eingehaust. Schon lange fordern Anwohner und Anwohnerinnen, dass dies auch auf der anderen Seite geschehen soll.

Zurzeit plant das Bau- und Verkehrsdepartement ein solches Projekt. Möglicherweise kann dieses aber erst in Angriff genommen werden, wenn der Rheintunnel in Betrieb ist, sonst würde der Verkehr auf der Autobahn zu sehr gestört. Die Eröffnung des Rheintunnels ist aber erst für das Jahr 2039 geplant. Bei einem derart langen Zeithorizont platzte einigen Anwohnern der Kragen: Man fühle sich nicht ernst genommen, es sei ein unhaltbarer Zustand, so der Tenor.

30 Tage Zeit für Einsprachen

In den nächsten Tagen liegt das Projekt zur Lärmsanierung im Verkehrsdepartement für die Öffentlichkeit auf. Die Bevölkerung hat 30 Tage Zeit, um Einsprachen einzureichen. Der Bund rechnet damit, dass frühstens 2022 mit der Umsetzung der Massnahmen begonnen werden kann.

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