Zum Inhalt springen

Drogenkriminalität Oltner Drogenboss wird angeklagt

Die Solothurner Staatsanwaltschaft klagt einen 35-jährigen Kosovaren wegen Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz an. Ihm wird vorgeworfen, im Raum Olten in einem Heroinhändlerring tätig gewesen zu sein und dabei über 40 Kilogramm Heroin verkauft zu haben. Der Fall ist aber noch viel grösser.

Die Ermittlungen gegen den grossen Drogenhändlerring in der Region Olten laufen seit 2011, wie die Solothurner Staatsanwaltschaft am Donnerstag mitteilte.

42 Kilogramm Heroin

Box aufklappen Box zuklappen
Vier Plastiksäcke mit einem hellbraunen Pulver drin.
Legende: zvg/Kantonspolizei Solothurn (Aufnahme 2013)

Die Anklage lautet auf Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz, Geldwäscherei, Urkundenfälschung und Widerhandlungen gegen das Waffengesetz. Dem heute 35-jährigen Kosovaren wird der Verkauf von mindestens 42 Kilogramm Heroin zwischen 2004 und 2013 angelastet. Er wurde im Juli 2013 im Raum OIten verhaftet und befindet sich seither in Haft.

Im Verlauf der Ermittlungen wurden 16 Personen verhaftet. Zudem wurden viele Beweismittel beschlagnahmt:

  • Mehrere Kilogramm Heroin, Kokain und Streckmittel
  • Vermögenswerte von rund 150‘000 Franken
  • Neun Fahrzeuge
  • Mehrere Pistolen und ein Kalaschnikow-Sturmgewehr

Der nun angeklagte Kosovare soll im Drogenhändlerring eine zentrale Rolle gespielt haben. Er habe seine Kunden «erst ab einer gewissen Drogenmenge selber bedient», wie aus der Mitteilung der Staatsanwaltschaft hervorgeht. Kleinere Mengen habe er via Zwischenhändler vertrieben.

Teil eines viel grösseren Falls

Die Solothurner Staatsanwaltschaft führte im Zusammenhang mit dem Oltner Drogenhändlerring gegen über 70 Personen Strafverfahren.15 Personen wurden bereits zu Freiheitsstrafen zwischen neun Monaten und sechs Jahren verurteilt.

Zudem haben mehrere Dutzend Abnehmer Strafbefehle erhalten. Einzelne Strafverfahren seien noch hängig. Ein weiterer Beteiligter wurde im Januar 2017 zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt. Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Meistgelesene Artikel