Bereits heute können viele Dienstleistungen online erledigt werden. Diese Dienstleistungen soll künftig weiter ausgebaut werden. Während bisher Kanton und Gemeinden weitgehend unabhängig voneinander ähnliche Angebote aufgebaut haben, soll künftig eine Vereinheitlichung stattfinden. Dazu braucht es aber gesetzliche Grundlagen.
Die St. Galler Regierung schickt zwei Vorlagen in die Vernehmlassung:
- Gesetz über das E-Government
- Geoinformationsgesetz
Mit dem E-Government ist der «Online-Schalter» gemeint. Dienstleistungen und Informationen sollen rund um die Uhr zugänglich sein, für die Behörden sollen Abläufe vereinfacht und automatisiert werden. Die bisherige Strategie soll weiterverfolgt, aber verbindlicher geregelt werden. Dazu ist eine gemeinsame E-Government-Organisation geplant, als öffentlich-rechtliche Anstalt. Diese soll die Interessen von Kanton und Gemeinden im Bereich E-Government gemeinsam vertreten.
E-Government ist heute ein Bedürfnis und darauf müssen wir als modernes Gemeinwesen reagieren.
Das neue Geoinformationsgesetz soll eng auf das E-Government-Gesetz abgestimmt werden. Es geht dabei um die Bewirtschaftung von Geodaten, wie beispielsweise Karten, Pläne oder Ortsverzeichnisse. Kanton und Gemeinden nutzen heute teils unterschiedliche Geoportale, um die Daten im Internet zu veröffentlichen. Künftig sollen alle Geoinformationen aus einer Hand geführt werden. Mit der gemeinsamen Datenplattform rechnet die Regierung mit einer erheblichen Kosteneinsparung.
Die Vernehmlassung läuft bis zum 10. November 2017. Der Kantonsrat berät die beiden Vorlagen im Frühling 2018.