Der Urner Regierungsrat schlägt eine Gesetzesänderung zur Einführung des E-Voting vor. Die gewichtigste Änderung: Damit elektronisch gewählt werden kann, müssen sich die Kandidatinnen und Kandidaten bei Kopfwahlen neu offiziell anmelden. Wilde Kandidaturen in letzter Minute wären damit nicht mehr möglich.
Erster Anlauf scheiterte an Sicherheit
Der Urner Regierungsrat hatte bereits 2012 eine Teilnahme an Versuchen zur elektronischen Stimmabgabe beschlossen. Wegen Bedenken bei der Organisation und der Sicherheit wurde das Vorhaben aber 2013 sistiert.
Unterdessen hätten sich diese Bedenken zerstreut, sagt Adrian Zurfluh, Sprecher des Kantons Uri: «Heute ist die Technologie auf einem anderen Stand. Jetzt können wir uns wieder an das E-Voting heranwagen.»
Heute ist die Technologie auf einem anderen Stand. Jetzt können wir uns wieder an das E-Voting heranwagen.
Geplant ist, dass sich die Stimmberechtigten, die ihre Stimme elektronisch abgeben wollen, anmelden müssen. Nach einer kurzen Einführungsphase mit einem Testlauf in Pilotgemeinden soll die elektronische Stimmabgabe der gesamten Stimmbürgerschaft offenstehen.
Registrierte E-Voter werden somit kein Abstimmungsbüchlein mehr im Briefkasten vorfinden, sondern dieses elektronisch einsehen können. In einer Übergangsphase werden sie noch den Stimmrechtsausweis in gedruckter Form per Post erhalten.
E-Voting spart Kosten
Die Kosten für Druck, Porti und Spedition liessen sich so verringern, schreibt der Regierungsrat. Ein Vorteil sei ferner, dass E-Voting die ungültige Stimmabgabe verunmögliche und der Aufwand beim Auszählen der Stimmen kleiner wird.
Vor 2020 oder 2021 wird das Projekt noch nicht konkret.
Bis im Herbst haben die Parteien nun Gelegenheit, zu diesen Vorstellungen Position zu beziehen. Eingeführt würde das E-Voting aber frühestens im Jahr 2020.