Ein Kadermitarbeiter der Luzerner Polizei ist nach einer Administrativuntersuchung schriftlich abgemahnt worden. Er hatte sich als Privatmann an der Fasnacht in eine Festnahme eingemischt und dabei ehrverletzende Äusserungen gemacht.
Tätlichkeit konnte nicht nachgewiesen werden
Der Untersuchungsbeauftragte des Verfahrens habe die ehrverletzende Äusserung als nicht gravierend beurteilt, teilte die Luzerner Polizei mit. Trotzdem sei das fehlbare Verhalten schriftlich abgemahnt worden. Eine dem Polizisten ebenfalls vorgeworfene Tätlichkeit habe nicht nachgewiesen werden können. Ihm wurde vorgeworfen, die beiden bereits arretierten Männer aus Nordafrika beschimpft und tätlich angegangen zu haben.
Der Kaderpolizist habe eingestanden, mit seinem Verhalten dem Image der Polizei geschadet zu haben, teilte die Polizei weiter mit. Er habe sich bei den Betroffenen und bei der Luzerner Polizei entschuldigt.
Strafverfahren eingestellt
Der Vorfall hatte sich am «rüüdigen Samschtig» in der Luzerner Altstadt ereignet. Die Polizei nahm zwei Männer fest. Dabei mischte sich der Polizist, der in seiner Freizeit an der Fasnacht unterwegs war, ein.
Da die beiden festgenommen keine Strafanzeige einreichten, wurde das Strafverfahren gegen den Polizisten eingestellt – nicht aber das Administrativverfahren, das von einem Zuger Anwalt geführt wurde.