Zum Inhalt springen

Ein Urteil mit Folgen Über 100 Bündner Ställe können nicht mehr umgebaut werden

Der Entscheid des Bundesgerichts zur Umnutzung eines Stalls im Schanfigg hat Folgen für den ganzen Kanton. Das brisante Urteil, datiert vom 12. Dezember, wurde aber erst jetzt publik. «Aus der Traum von Ferien im Stall» titelte am Samstag die «Schweiz am Wochenende». Die Architekturzeitschrift Hochparterre kommentierte am Montag «Fertig lustig Maiensäss».

Fertig lustig ist mit der aktuellen Praxis in Graubünden, alte Ställe in Erhaltungszonen ausserhalb der Dörfer zu Ferienhäusern umzufunktionieren. Das hat das Bundesgericht im Fall eines Stalles oberhalb von Langwies entschieden.

Was ist erhaltenswert

Lukas Bühlmann, Direktor von Espace Suisse, dem schweizerischen Raumplanungsverband, zeigte sich am Dienstag überrascht vom Urteil. Es sei jedoch nachvollziehbar. Im Vergleich zu anderen Kantonen habe Graubünden den Umbau von Ställen klar reglementiert (siehe Interview).

Beim Streit ging es um die Definition der Erhaltungszonen. In Graubünden gibt es laut dem Amt für Raumentwicklung rund 80 dieser Zonen. Häuser in solchen Zonen sind wichtig für das Landschaftsbild und können deshalb nach gewissen Spielregeln umgenutzt werden.

Laut dem Urteil des Bundesgerichts erfüllt das Gebiet im Schanfigg diverse Kriterien nicht und ist deshalb keine Erhaltungszone.

Das Gericht argumentierte weiter mit dem Zweitwohnungsgesetz. In der betroffenen Gemeinde Arosa habe es bereits heute zuviele Ferienwohnungen, neue könnten deshalb nicht bewilligt werden.

80 Prozent der betroffenen Ställe sind bereits umgebaut

Für den Bündner Regierungsrat Marcus Caduff kommt das Urteil unerwartet: «30 Jahre haben wir diese Praxis angewendet und plötzlich dieses Urteil, das ist überraschend». Betroffen vom Urteil seien alle Ställe in Erhaltungszonen.

30 Jahre haben wir diese Praxis angewendet und plötzlich dieses Urteil, das ist überraschend.
Autor: Marcus Caduff Regierungsrat

Laut Schätzungen des Kantons gibt es in den Erhaltungszonen 800 Ställe. «Wir gehen davon aus, dass in den letzten 30 Jahren rund 80 Prozent der Ställe in den Erhaltungszonen bereits umgenutzt wurden», sagt Caduff. Der Rest, 100 bis 150 Ställe, könne nach diesem Urteil nicht umgebaut werden.

In Bundesbern wird aktuell das Raumplanungsgesetz mit Fokus auf das Bauen ausserhalb der Bauzone überarbeitet. Laut Caduff will sich die Bündner Regierung dafür einsetzen, dass die Kantone den heutigen Handlungsspielraum bezüglich Raumplanung behalten können.

SRF1, Regionaljournal Graubünden, 17:30 Uhr; habs

Meistgelesene Artikel