Voraussetzung für eine Einbürgerung ist jetzt, dass man sich «in Wort und Schrift in deutscher Sprache verständlich ausdrücken» kann.
In erster Lesung setzten sich noch die Forderungen der SVP durch. Damals verlangte die Partei nicht nur gute Kenntnisse in einer Landessprache, sondern in deutscher Sprache. Festgeschrieben wurde zudem das Sprach-Niveau B2 in Wort und B1 in Schrift.
«Verständlich ausdrücken» reicht
CVP, FDP und Grünen gingen diese Anforderungen heute zu weit. Sie wiesen darauf hin, dass es bestens integrierte Einwohnerinnen und Einwohner gebe, die diese Anforderungen nicht erfüllten. Umso mehr, als man in Nidwalden Dialekt rede und nicht das geforderte Hochdeutsch.
Die CVP beantragte eine offenere Formulierung, laut der man sich «verständlich ausdrücken» können müsse. Dieser Antrag setzte sich mit 38 gegen 18 Stimmen durch.
In der Schlussabstimmung wurde das Bürgerrechtsgesetz mit 41 zu 12 Stimmen angenommen.