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Einbürgerung Wer in Basel zur Schule ging, benötigt keinen Staatskunde-Test

Das Bundesgericht pfeift die Bürgergemeinden von Basel, Riehen und Bettingen zurück.

Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt erliess 2017 ein neues kantonales Bürgerrechtsgesetz. Darin geregelt ist auch das Einbürgerungsverfahren. Eine der Neuerungen damals: In Paragraf 11 ist festgehalten, dass Einbürgerungswillige, die die obligatorische Schulpflicht in Basel absolviert haben, beim Einbürgerungstest keine Fragen zur Staatskunde mehr beantworten müssen.

Der Grosse Rat begründete die Gesetzesänderung damit, dass diese Einbürgerungsbewerber in der Schule Grundkenntnisse der geografischen, historischen, politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse in der Schweiz vermittelt erhalten haben. Der Hintergrund der damaligen Änderung: Basler Jugendlichen mit ausländischer Herkunft sollte die Einbürgerung erleichtert werden.

In Einklang mit dem Bundesrecht

Gegen diese Bestimmung im neuen kantonalen Bürgerrechtsgesetz legten jedoch die Bürgergemeinden Basel, Riehen und Bettingen Beschwerde ein. Die Bürgergemeinden sind zuständig für die Verleihung des Gemeindebürgerrechts. Nun weist das Bundesgericht die Beschwerde ab. Bereits zuvor hatte das Appellationsgericht Basel-Stadt gleich entschieden.

Das Bundesgericht sagt: Die fragliche Regelung stehe im Einklang mit dem Bundesrecht. Der Bund überlasse es den Kantonen zu regeln, wie das Prüfverfahren ablaufen soll. Der Gesetzgeber des Kantons, also der Grosse Rat, sei daher berechtigt, das Einbürgerungsverfahren so zu gestalten, wie er es gemacht hat. Die Annahme, dass die für die Einbürgerung gefordereten Grundkenntnisse des Staatswesens in der obligatorischen Schulzeit vermittelt würden, sei zudem «nicht sachfremd», sagt das Bundesgericht.

Es hält zudem fest: Die Bürgergemeinden, die Einsprache eingelegt haben, seien nicht zuständig für die Regelung des Verfahrens beim Kanton. Sie träfen lediglich den Entscheid über die Verleihung des Bürgerrechts.

Bürgergemeinde akzeptiert das Urteil

Bei der Basler Bürgergemeinde reagiert Stefan Wehrle (CVP), Präsident der Einbürgerungskommission, gelassen auf das Urteil: «In erster Linie bin ich froh, dass das Bundesgericht endlich entschieden hat. Wir halten uns an dieses Urteil.» Beschwerde eingelegt habe die Bürgergemeinde, weil «eine Rechtsungleichheit mit dem neuen Gesetz besteht.» Eine Rechtsungleichheit zwischen Bewerbern, die in Basel zur Schule gegangen sind, und solchen, die das nicht getan haben.

Linke begrüssen das Urteil

Mit Freude reagieren in Basel linke Politikerinnen und Politiker auf das Urteil. Sie kritisierten schon länger, dass die Bürgergemeinde die neue Gesetzesbestimmung nicht umsetzen wollte. So freut sich auf Twitter SP-Grossrat Kaspar Sutter:

Sutter spielt mit seinem Tweet auf die Argumentation bürgerlicher Bürgergemeinderäte an, die kritisierten, dass viele Einbürgerungswillige ungenügende Staatskunde-Kenntnisse hätten, auch wenn sie hierzulande zur Schule gegangen seien.

Der umstrittene Paragraf 11 im Wortlaut

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1) Die Bewerberinnen oder Bewerber sind mit den schweizerischen und örtlichen Lebensverhältnissen vertraut, wenn sie namentlich:

  • a) über Grundkenntnisse der geografischen, historischen, politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse in Bund, Kanton und Gemeinde verfügen
  • b) am sozialen und kulturellen Leben der hiesigen Gesellschaft teilnehmen
  • c) Kontakt zu Schweizerinnen und Schweizern pflegen

2) Der Nachweis für Abs. 1, Buchstabe a gilt als erbracht, wenn die Bewerberinnen und Bewerber die obligatorische Schule vollständig in der Schweiz, davon die gesamte Sekundarstufe I im Kanton Basel-Stadt besucht haben

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