Zu klären hatte das Kantonsparlament insbesondere drei Punkte, welche die vorberatende Kommission im Vorfeld aufgeworfen hatte.
Erster Punkt
- Wie lange sollen Ausländer ununterbrochen wo gelebt haben, bevor sie ein Einbürgerungsgesuch stellen können? In der Gemeinde, in der sie das Gesuch stellen wollen, oder einfach im Kanton Bern?
Der Rat beschloss, dies müsse die Gemeinde sein. Die Idee hinter dieser Bestimmung sei, dass Einbürgerungswillige einen Bezug hätten zu ihrer neuen Bürgerrechtsgemeinde, sagte der zuständige Berner Regierungsrat Hans-Jürg Käser (FDP).
Zweiter Punkt
- In Gemeinden mit einer gewichtigen sprachlichen Minderheit: Müssen einbürgerungswillige Ausländer dort über gute mündliche und schriftliche Kenntnisse der Sprache des Verwaltungskreises verfügen, oder dürfen die Gemeinden Kenntnisse der anderen Amtssprache zulassen?
Antwort: Ja, sie dürfen. Laut Kommissionssprecher Markus Wenger könnte diese Bestimmung beispielsweise Anwendung finden auf die Gemeinde Nidau.
Dritter Punkt
- Dürfen Gemeinden die Zuständigkeit für die Erteilung des Gemeindebürgerrechts an einzelne Gemeinderatsmitglieder delegieren?
Antwort: Nein, das dürfen sie nicht. Der Regierungsrat schloss sich schliesslich der vorberatenden Kommission an, welche kritisiert hatte, dass im Gesetzesentwurf Einzelpersonen erwähnt worden waren.