Der Luzerner Regierungsrat hat den Entwurf für das neue Bürgerrechtsgesetz vorgelegt. In erster Linie soll das kantonale Gesetz den verschärften Einbürgerungsbestimmungen des Bundes angepasst werden. Diese hatten die eidgenössischen Räte im Sommer 2014 beschlossen.
Neu verlangt das Bundesgesetz beispielsweise zwingend einen Nachweis für mündliche und schriftliche Kompetenzen in einer Landessprache. Für den Kanton Luzern sind ausdrücklich Deutschkenntnisse erforderlich, wie aus der Botschaft der Regierung hervor geht.
Umstrittene Sozialhilfe-Klausel
Dafür sieht das neue Gesetz keinen standardisierten Einbürgerungstest vor. Die Rückmeldungen aus dem Vernehmlassungsverfahren hätten ergeben, dass die Gemeinden die entsprechenden Kenntnisse der Gesuchstellenden weiterhin individuell prüfen sollen, so die Regierung weiter.
Umstritten war in der Vernehmlassung die Bestimmung, wonach eine Einbürgerung nicht möglich sei, wenn drei Jahre vor Einreichen des Gesuchs oder während des Einbürgerungsverfahrens Sozialhilfe bezogen wurde. Sie soll nun aber ins kantonale Gesetz übernommen werden.
Weitere Anpassungen und Anforderungen sollen so umgesetzt werden, dass laut der Regierung die bisherige Einbürgerungspraxis beibehalten wird – etwa das Beachten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder das Vertrautsein mit den schweizerischen Lebensverhältnissen.
Das Gesetz neue Bürgerrechtsgesetz soll im Kanton Luzern – gleichzeitig mit dem Bundesgesetz – auf Anfang 2018 in Kraft treten.