Das kantonale Gesetz entspricht in einigen Bereichen bereits den verschärften Bundesvorgaben, die am 1. Januar 2018 in Kraft treten. So hat Solothurn bereits 2014 die höheren Anforderungen an die Sprachkenntnisse umgesetzt. Der Regierungsrat beschränkte sich deshalb bei der Teilrevision des Gesetzes über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht auf einige punktuelle Anpassungen.
Bei der Teilrevision des Bürgerrechtsgesetzes gelte die Devise: «So viel wie nötig, so wenig wie möglich», sagte Anita Panzer (FDP, Feldbrunnen) im Namen der Justizkommission: «Wir wollen kein aufgeblasenes Gesetz.» Da der Bund einiges abschliessend geregelt habe, etwa bezüglich Integrationskriterien, sei es nicht nötig, dies nochmals ins kantonale Gesetz zu schreiben.
Keine Verschärfung
Die SVP wollte sich damit jedoch nicht zufrieden geben und wollte das Gesetz zusätzlich verschärfen. Analog dem Kanton Bern sollten Personen, die im Strafregister-Informationssystem eingetragen sind, grundsätzlich nicht eingebürgert werden dürfen.
Zudem sollten Strafen und Massnahmen des Jugendstrafgesetzes, die nicht im Strafregister des Bundes eingetragen sind, beim Einbürgerungsgesuch «angemessen bewertet» werden. Ausserdem wollte die Fraktion erreichen, dass Verurteilungen im Ausland bei der Einbürgerung berücksichtigt werden.
Die Einbürgerung sei kein «Gnadenakt», sondern ein Recht, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben seien, betonte Daniel Urech (Grüne, Dornach). Das Bundesrecht sei schon scharf genug, es müsse nicht noch weiter verschärft werden. Dieser Meinung war auch die grosse Mehrheit der übrigen Fraktionen. Mit deutlichen Mehrheiten wurden die SVP-Verschärfungsanträge abgelehnt.
Streit um Wohnsitz-Dauer
Das neue Bundesgesetz über das Schweizer Bürgerrecht sieht neu vor, dass Gesuchsteller eine Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) haben müssen und sich während insgesamt 10 Jahren in der Schweiz aufgehalten haben müssen. Bislang waren es 12 Jahre.
Für das Kantonsbürgerrecht sind die Fristen kürzer. Im Kanton Solothurn musste jemand bislang sechs Jahre gewohnt haben, um das Kantonsbürgerrecht erlangen zu können. Gemäss dem neuen Bundesrecht darf diese Frist neu noch zwischen zwei und fünf Jahren betragen. Der Regierungsrat beantrage deshalb eine Verkürzung auf vier Jahre. Im Kantonsrat führte das zu Diskussionen.
2, 4 oder 5 Jahre?
Die SVP wollte, dass Personen mit ausländischem Pass erst dann einen Antrag stellen können, wenn sie fünf Jahre im Kanton gelebt haben, also das vom Bund erlaubte Maximum. Die SP plädierte für eine Frist von zwei Jahren, also das Minimum.
Mit zwei Jahren werde der gestiegenen Mobilität von Arbeitnehmenden Rechnung getragen, sagte Angela Kummer (SP, Grenchen). Es mache keinen Sinn, zusätzliche Erschwernisse einzubauen und die Leute in ihrer wirtschaftlichen Entwicklungsmöglichkeiten zu behindern.
In der Eventualabstimmung wurde der SVP-Antrag (5 Jahre) mit 59 gegen 32 Stimmen dem SP-Anliegen (2 Jahre) vorgezogen. In der Hauptabstimmung obsiegte jedoch die Fassung der Regierung (4 Jahre) mit 64 gegen 30 Stimmen.
Kein Scherbenhaufen wie im Aargau
In der Schlussabstimmung wurde das Solothurner Bürgerrechtsgesetz mit 78 Stimmen gutgeheissen. 16 Kantonsrätinnen und Kantonsräte der SVP enthielten sich der Stimme.
Volkswirtschaftsdirektorin Esther Gassler (FDP) zeigte sich sichtlich erleichtert darüber, dass die Gesetzesrevision mit deutlich weniger Nebengeräuschen über die Bühne ging als tags zuvor im Nachbarkanton Aargau. Weil SVP und SP mit ihren Anliegen nicht durchdringen konnten, versenkte das Aargauer Parlament die Bürgerrechtsrevision kurzerhand .
Zu schnell eingebürgert
Gassler räumte im Übrigen ein, dass in der Vergangenheit Fehler gemacht und Leute vielleicht zu schnell eingebürgert worden seien. Das habe dem System geschadet.
Nun dürfe aber Leuten, die den nicht leichten Schritt machten, eine neue Staatsbürgerschaft anzunehmen, nicht eine Welle von Misstrauen entgegenschwappen, mahnte die demächst abtretende Regierungsrätin.