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Eine zerstörte Kindheit «Man hat uns versorgt und für ewig abgegeben»

Nora Bühler* war drei Monate alt, als ihre Eltern ins Gefängnis mussten. Sie sollen eine Verwandte um Geld betrogen haben. Nora und ihre fünf Geschwister wurden fremdplatziert. Sie wurden in fremde Familien gegeben. «Man hat uns versorgt und für ewig abgegeben», erinnert sich die heute 63-Jährige.

Doch die Eltern kämpften um ihre Kinder. Mit sechs Jahren kam Nora zurück zu ihren Eltern – ein Schock. Mutter und Vater waren für das Mädchen Fremde. «Ich habe nur Widerstand geleistet», sagt Nora Bühler. Mit 13 Jahren kam sie in ein Heim. «Die Heimleiterin meinte: Der Apfel fällt nicht weit vom Stamm.»

Es fällt Nora Bühler nicht leicht, von dieser Zeit zu erzählen. Dennoch hat sie sich entschieden, nach ihren Akten zu suchen, um ein Gesuch für eine Entschädigung zu stellen. Es soll helfen, um das Geschehene zu verarbeiten.

Anrecht auf Entschädigung

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Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen haben Anrecht auf eine Entschädigung. Sie müssen ein Gesuch stellen und dafür ihre Akten zusammen tragen. Keine einfache Aufgabe: «Die Aufarbeitung ist kompliziert, weil ganz viele verschiedene Behörden involviert waren», sagt der Zürcher Staatsarchivar Beat Gnädinger. Das Staatsarchiv hilft den Opfern deshalb beim Gesuch. Bis im März haben sie Zeit. 600 Männer und Frauen haben sich gemeldet.

*Name geändert

(SRF1, Regionaljournal Zürich Schaffhausen, 17:30 Uhr; fren)

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