Der Kanton Zürich will eine einheitliche Linie bei den Aufnahmeprüfungen für die Maturitätsschulen. Deshalb hat er eine neue Verordnung ausgearbeitet, die im Oktober 2020 zum ersten Mal angewendet wird. Die neuen Regeln für alle Gymnasien sehen vor:
- Die Aufnahmeprüfung beinhaltet Deutsch und Mathematik.
- Die Vornoten werden der Prüfung angerechnet.
- Die Vornote und die Aufnahmeprüfung in Deutsch und Mathematik zählen je zur Hälfte.
- Für eine bestandene Aufnahmeprüfung ins Kurz- oder Langzeitgymnasium braucht es die Note 4.75, für die berufsorientierten Schultypen die Note 4.5.
Bislang wurden in verschiedenen Maturitätstypen auch Französisch oder Englisch geprüft. In einigen Fällen wurde auf die Vornote verzichtet. Mit der neuen Verordnung will die Zürcher Regierung den Übertritt ins Langzeitgymnasium, Kurzzeitgymnasium, in die Fachmittelschule, Handelsmittelschule, Informatikmittelschule oder Berufsmaturitätsschule harmonisieren.