- Der Kantonsrat hat nach erster Lesung dem revidierten Wasserbaugesetz mit 102 zu 0 Stimmen zugestimmt.
- Mit der Gesetzesrevision werden die Gemeindeaufgaben, der Gewässerunterhalt, an den Kanton übertragen. Neu müssen die Gemeinden auch keine Gemeindebeiträge mehr an wasserbauliche Massnahmen leisten.
- Die Gemeinden werden mit 21 Millionen Franken entlastet.
- Der Kanton will die finanzielle Mehrbelastung kompensieren und zwar im Rahmen der Aufgaben- und Finanzreform 2018.
Inhalt
Einigkeit im Kantonsrat Luzern Der Hochwasserschutz wird zur Kantonsaufgabe
Ohne Gegenstimme wurde die Gesetzesrevision genehmigt. Die Gemeinden werden mit 21 Millionen Franken entlastet.
SRF1, Regionaljournal Zentralschweiz, 12:03 Uhr; sda/joel