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Einigkeit im Kantonsrat Luzern Der Hochwasserschutz wird zur Kantonsaufgabe

Ohne Gegenstimme wurde die Gesetzesrevision genehmigt. Die Gemeinden werden mit 21 Millionen Franken entlastet.

  • Der Kantonsrat hat nach erster Lesung dem revidierten Wasserbaugesetz mit 102 zu 0 Stimmen zugestimmt.
  • Mit der Gesetzesrevision werden die Gemeindeaufgaben, der Gewässerunterhalt, an den Kanton übertragen. Neu müssen die Gemeinden auch keine Gemeindebeiträge mehr an wasserbauliche Massnahmen leisten.
  • Die Gemeinden werden mit 21 Millionen Franken entlastet.
  • Der Kanton will die finanzielle Mehrbelastung kompensieren und zwar im Rahmen der Aufgaben- und Finanzreform 2018.

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