Seit 10 Jahren will Coop auf dem Kofmehl-Areal im Westen der Stadt Solothurn ein Einkaufszentrum bauen. Nun gibt das Bundesgericht grundsätzlich grünes Licht für das Projekt. Es weist die vorerst letzte Beschwerde eines Anwohners ab und genehmigt den Gestaltungsplan.
Was stört den Anwohner? Den Mann stören vor allem die vielen Autos und die schlechte Luft, die es wegen dem Einkaufszentrum geben könnte. Auch die Höhe des Gebäudes ist ihm ein Dorn im Auge. In seinem am Freitag publizierten Urteil kommt das Bundesgericht jedoch zum Schluss, dass die Kritik unbegründet ist.
Und jetzt? Nach dem Urteil des Bundesgerichts ist das Bauprojekt nach jahrelangem Rechtsstreit nun auf der Zielgeraden. Noch darf Coop aber nicht bauen. Als nächstes muss Coop ein Baugesuch einreichen – dagegen kann erneut Einsprache gemacht werden.
Was will Coop bauen? Entstehen soll ein 14 Meter hohes Einkaufszentrum mit Verkaufsflächen von 6500 Quadratmetern, einer Mall von 950 Quadratmetern, und einem Restaurant mit 180 Sitzplätzen. Auf zwei Parkgeschossen sollen 300 Parkplätze gebaut werden.
Wo will Coop bauen? Das Kofmehl-Areal ist eine Industriebrache, eingeklemmt zwischen zwei Bahnlinien (Zürich-Genf/Solothurn-Moutier). Früher gab es hier einen Schrottplatz. Zudem stand hier die alte Kulturfabrik Kofmehl, bis sie 2004 abgerissen wurde.
Die lange Vorgeschichte:
- 2008: Die Westumfahrung von Solothurn wird eröffnet. Eigentlich sollte gleichzeitig auch das Coop-Center an der neuen Strasse aufgehen. Doch hartnäckiger Widerstand von Anwohnern verhindert das.
- 2010: Das Bundesgericht gibt den Anwohnern recht: Der Kanton hätte in seinem Richtplan das geplante Einkaufszentrum als publikumsintensive Anlage ausweisen müssen. Die Behörden machen sich daran, das Versäumte nachzuholen.
- 2012: Alle Parteien sitzen zusammen. Coop will das Projekt verkleinern. Die städtische Planungskommission will das aber nicht. Ein Einsprecher signalisiert, er werde auch einem verkleinerten Projekt nicht zustimmen.
- 2013: Coop teilt mit, dass das ursprüngliche Projekt weiterverfolgt wird. Nun muss es die Stadt aber nochmals ausschreiben, weil der Umweltverträglichkeitsbericht doch nicht freiwillig ist, wie die Behörden zuerst meinen. Das hatte zu weiteren Einsprachen geführt.
- 2014: Sechs Einsprachen gegen den Gestaltungsplan werden vom Gemeinderat Solothurn abgelehnt. Ein Einsprecher gibt nicht auf, macht zuerst Beschwerde bei der Regierung, und dann vor dem kantonalen Verwaltungsgericht.
- 2016: Das Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn weist die Beschwerde ab. Der Einsprecher zieht das Urteil weiter vor das Bundesgericht und erreicht damit eine weitere Bauverzögerung.
- 2017: Das Bundesgericht gibt dem Einsprecher nicht recht. Der Gestaltungsplan ist jetzt also gültig. Das heisst: Grundsätzlich darf auf dem Kofmehl-Areal ein Einkaufszentrum gebaut werden
Der Blick in die Zukunft:
Um das Einkaufszentrum bauen zu können, muss Coop jetzt ein Baugesuch einreichen. Dagegen kann erneut juristisch vorgegangen werden. Allerdings können nicht mehr die gleichen Argumente eingebracht werden wie im Verfahren gegen den Gestaltungsplan.
Ein Coop-Jurist zeigte sich 2016 gegenüber der Solothurner Zeitung überzeugt, dass der Einsprecher auch gegen ein Baugesuch vorgehen wird: «Ihm wird sicher etwas einfallen».
Wann das Einkaufszentrum eröffnet werden soll, lässt Coop offen. Das Unternehmen teilte am Freitag auf Anfrage von SRF lediglich mit: «Coop wird die Planung und Projektierung des Projekts neu aufgreifen».