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Elektronische Fussfesseln Nidwalden modernisiert das Strafvollzugsgesetz

Der Nidwaldner Landrat passt das Strafvollzugsgesetz neuen technischen Möglichkeiten und rechtlichen Vorgaben an.

Elektronische Fussfesseln, Rayonverbote oder Überprüfungen stationärer Massnahmen via Videokonferenz: Der Nidwaldner Landrat hat das Strafvollzugsgesetz neuen technischen Möglichkeiten und rechtlichen Vorgaben angepasst.

Revision ist unbestritten

Die Teilrevision des Strafvollzugsgesetzes passierte am Mittwoch nach erster Lesung mit 59 zu 0 Stimmen. Im eidgenössischen Recht habe es zahlreiche Neuerungen gegeben, die den Strafvollzug etwas veränderten, erklärte Justiz- und Sicherheitsdirektorin Karin Kayser den Anlass der Revision.

So fand 2018 das neue Sanktionenrecht im Strafgesetzbuch Eingang. Damit wird gesamtschweizerisch die elektronische Überwachung verurteilter Personen ermöglicht.

Nidwalden hat dazu bis 2022 mit Luzern eine Vereinbarung zu den elektronischen Fussfesseln abgeschlossen. Mit der Revision des Strafvollzugsgesetzes wird der dafür nötige Datenaustausch geregelt. Nidwalden rechnet pro Jahr mit zwei bis drei Fällen mit elektronischer Überwachung.

Kosten senken

Umfassender als bisher geregelt werden in Nidwalden das Tätigkeits-, Kontakt- und Rayonverbot sowie der vorzeitige Straf- und Massnahmenvollzug. Neu wird die Vollzugsüberprüfung von ausserkantonal untergebrachten Nidwaldner Gefangenen per Videokonferenz möglich sein. Damit sollen lange Anfahrtswege vermieden und Kosten gesenkt werden können. Auch dazu brauche es eine Gesetzesgrundlage, sagte Kayser.

Änderungsanträge wurden im Landrat keine gestellt. Kein Punkt gab im Rat zu einer Diskussion Anlass.

Weitere Entscheide im Nidwaldner Landrat

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  • Mit 58 zu 0 Stimmen wurde ein Rahmenkredit von 5,96 Millionen Franken zur Förderung der Landwirtschaft für die Jahre 2020 bis 2023 gesprochen. Nicht nur der Förderbetrag, sondern auch die Fördermassnahmen bleiben im Vergleich mit der auslaufenden Förderperiode unverändert.
  • Beim Autobahnanschluss Stans Süd sollen die dort herrschenden Verkehrsprobleme gelöst werden. Der Landrat hat am Mittwoch einen Objektkredit von 220'000 Franken gesprochen, damit die Verkehrsplanung im Gebiet Kreuzstrasse angepackt werden kann.
  • Er genehmigte den 81. Geschäftsbericht des Elektrizitätswerks Nidwalden (EWN) einstimmig und erteilte den Organen die Entlastung.
  • Eine Interpellation von Andreas Gander (CVP) zur Entwicklung der Prämienverbilligung im Kanton Nidwalden wurde behandelt. Gander kritisierte, dass die Ziele der Prämienverbilligung in Nidwalden nicht erreicht worden seien.

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