Ab Anfang 2018 können die Obwaldner Steuerpflichtigen ihre Steuererklärung elektronisch einreichen. Der Kantonsrat beriet in seiner Session die nötige Änderung des Steuergesetzes, wonach künftig weder Formulare eingereicht werden müssen noch eine Unterschrift nötig ist.
In der Vorlage des Regierungsrats war vorgesehen, dass bei Einreichen der Steuererklärung per Post der Steuerpflichtige die Kosten für das Scannen und Bearbeiten der Unterlagen übernehmen soll. Diesen Absatz hatte die vorberatende Kommission gestrichen.
Heute füllen 75 Prozent der Bevölkerung Obwaldens ihre Steuererklärung am Computer aus. Neu steht ihnen ein webbasiertes Angebot zur Verfügung. Eine Software muss laut der Regierung nicht mehr installiert werden. Zur Verfügung stehe auch eine mobile Anwendung für das Smartphone.
Mit der elektronischen Einreichung könne die Steuererklärung mit den Beilagen, etwa dem Lohnausweis, direkt über das Internet übermittelt werden. Ein Ausdrucken und Unterschreiben erübrige sich.