- Ab Anfang 2018 überwacht das privat geführte Wohnheim Vollzugsfälle aus der ganzen Zentralschweiz.
- Diese neue Vollzugsform werde nur in jenen Fällen angewendet, in denen keine Gefährdung für Dritte bestehe und keine neuen Straftaten zu befürchten seien, heisst es bei der Luzerner Staatskanzlei.
- Es geht hauptsächlich um kurze Freiheitsstrafen von 20 Tagen bis zwölf Monaten und ist vergleichbar mit einer Halbgefangenschaft.
- Bei dieser Lösung handelt es sich um eine bis Ende 2022 befristete Übergangsregelung. Bis 2023 soll eine nationale Lösung eingeführt werden.
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Emmer Wohnheim Bewilligung für elektronische Überwachung erteilt
sda/stij; Regionaljournal Zentralschweiz, 17.30 Uhr