Freiburg hat negative Erfahrungen gemacht mit Drohnen während Grossanlässen. Letztes Jahr am St.-Nikolaus-Umzug hat ein Pilot die Kontrolle über sein Fluggerät verloren. Die Drohne stürzte ab – eine Person wurde verletzt. Unter anderem deshalb hat die Kantonspolizei Freiburg ein offizielles Drohnenflugverbot verhängt.
Wie ist ein Verbot durchsetzbar?
Es ergebe keinen Sinn, ein Verbot auszusprechen, ohne es durchsetzen zu können, so der Sprecher der Kantonspolizei Freiburg, Bernard Vonlanthen: «Eine Methode ist es, die Drohnen vom Boden aus zu beobachten.» Irgendwann kehre diese Drohne zum Piloten oder zur Pilotin zurück. Dann könne die Polizei eingreifen – das Gerät beschlagnahmen, eine Strafanzeige einreichen. Welche Taktiken die Polizei noch hat, bleibe geheim, so Vonlanthen. Orten kann man die Drohnen zurzeit jedenfalls nicht.
In Zukunft wird alles anders
Bald wird es jedoch möglich sein, Drohnen zu orten und auch zu identifizieren, wem das Fluggerät gehört. Diese Technik werde im Moment getestet, so Urs Holderegger vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl): «Wenn man in Zukunft eine Drohne kauft, muss man sich in einer App registrieren.» So können dann auch Verstösse rückwirkend entdeckt werden.
Pilotinnen und Piloten müssen sich gedulden
Das Bazl ist zurzeit überfordert von der Flut und der Komplexität der Drohnen-Anfragen für private Zwecke.
Kommunikationschef Urs Holderegger bestätigte, dass es das Bundesamt mit dem bestehenden System nicht mehr schaffe, alle Anfragen sicher zu beantworten und dass deshalb ein temporärer Stopp eingeleitet worden sei.