Seit fünfzig Jahren markieren die Schiffe auf dem Zürichsee ihre Ankunft und Abfahrt am Steg mit kurzem Hornen. Seit letzter Woche nun tun sie das nicht mehr – auf Geheiss des Bundesamts für Verkehr (BAV). Ein findiger Zürichsee-Anwohner hatte das BAV darauf hingewiesen, dass die kurzen Hornsignale nicht für diesen Zweck verwendet werden dürften.
Ab sofort kursieren «Geisterschiffe»
Das kurze Warnsignal bei der An- und Abfahrt sei nicht konform mit der Schweizerischen Binnenschifffahrtsverordnung. Gemäss diesem Reglement bedeutet eine Sekunde Hupen, dass das Schiff auf Steuerbord fährt. Es ist also für Kreuzungsmanöver gedacht und nicht fürs An- und Ablegen.
Natürlich kennt die Zürichsee-Schifffahrtsgesellschaft (ZSG) diese Bestimmungen. Bloss sei es in den fünfzig Jahren nie zu einem Missverständnis gekommen. ZSG-Kapitänin Manuela Balazs: «Ich verstehe die Entscheidung des BAV. Im Gesetz gibt es diesen Warnton beim Abfahren nicht. Das Problem ist aber, dass wir jetzt als Geisterschiff unterwegs sind.»
Vier Sekunden statt eine Sekunde
Die Schifffahrtsgesellschaft bedauert, dass eine «Tradition ohne Not beendet werden muss». Wenn sie vor dem An- und Ablegen am Landungssteg Schwimmer oder Boote warnen müssten, würden sie und ihre Kapitänskollegen dies deshalb künftig mit einem viersekündigen Hornen tun, sagt Manuela Balazs.
Vier Sekunden Hornen bedeutet gemäss Binnenschifffahrtsordnung «Achtung» und «Ich halte meinen Kurs» bei – ein Signal, das auf Flüssen wie beispielsweise dem Rhein im Schaffhausischen wegen Brücken und Fahrrinnen häufig verwendet wird.
Findet der Kapitän, das lange Warnsignal sei für die Sicherheit nötig, dann soll er es abgeben.
Das Bundesamt für Verkehr ist auch durchaus einverstanden, wenn die Zürichseeflotte statt des kurzen künftig den langen Warnton verwendet. Sprecherin Olivia Ebinger: «Findet der Kapitän, es sei für die Sicherheit nötig, dieses Warnsignal abzugeben, dann soll er es abgeben.» Auf dem Zürichsee wird künftig also eher mehr und hauptsächlich länger gehupt als bis anhin.