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Entscheid Bundesgericht Aargauer Arzt darf ab sofort nicht mehr praktizieren

  • Der heute über 80-jährige Arzt hat seit 2008 eine Berufsausübungsbewilligung des Kantons und ist in Klingnau tätig.
  • Der Kanton hat ihm 2017 seine Bewilligung entzogen. Er hat bis vor Bundesgericht dafür gekämpft und nun verloren.
  • «Der Entzug der Berufsausübungsbewilligung ist gemäss Bundesgericht ab sofort wirksam», schreibt das zuständige Aargauer Departement.
  • «Wir erwarten vom Arzt, dass eine Nachricht auf seinem Telefonbeantworter auf die aktuelle Praxisschliessung hinweist», heisst es im Schreiben des Kantons weiter.

Der Klingnauer Arzt hat gegen die Vorgabe des Kantons Aargau, dass Ärzte ohne Ausnahmebewilligung keine Medikamente abgeben dürfen, verstossen. Zudem hat er gegen das Betäubungsmittelgesetz verstossen. Und er ist seiner Fortbildungspflicht nicht nachgekommen. Dafür kassierte er 2014 vom Aargauer Gesundheitsdepartement eine Verwarnung und musste 3000 Franken Busse bezahlen.

Freiheitsstrafe und 8000 Franken Busse

2016 wurde er vom Bezirksgericht Zurzach zu einer bedingt vollziehbaren Freiheitsstrafe von zwei Jahren, einer bedingten Geldstrafe und einer Busse von 8000 Franken verurteilt. Der Grund: Mehrfache Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Der Arzt habe, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, schwerst abhängigen Patienten illegale Betäubungsmittel zum vielfachen Preis verkauft. Nun folgt der sofortige Entzug der Bewilligung als Arzt im Aargau zu arbeiten. Das ist der Zwischenentscheid des Bundesgerichts. Das Urteil zum Fall an und für sich folgt erst noch.

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