- Das Bundesgericht hat sein Urteil am 2. April gefällt. Damit ist klar: Der Klingnauer Arzt darf unter seinem Namen keine Praxis mehr betreiben im Kanton Aargau.
- Das Bundesgericht bestätigt damit das Vorgehen des Gesundheitsdepartements. Dieses hatte dem Arzt schon 2017 verboten, weiterhin seinen Beruf auszuüben.
- Der Arzt muss seine Praxis nun innerhalb von 60 Tagen schliessen und seinen Patientinnen und Patienten den Zugang zu ihren Krankengeschichten ermöglichen.
Im Mai 2008 erhielt der damals schon über 70-jährige Mann vom Kanton die Bewilligung, im Aargau als selbstständiger Arzt zu arbeiten. Später kam er in Konflikt mit dem Gesundheitsdepartement. Dieses warf ihm vor, illegal Medikamente zu verkaufen. Ausserdem bilde er sich nicht wie vorgeschrieben weiter.
Der Streit gipfelte in einer Verwarnung und einer Busse. Später folgte noch eine Verurteilung durch das Bezirksgericht Zurzach wegen mehrfacher Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Die Aargauer Instanzen im Recht
Im November 2017 entzog das Gesundheitsdepartement dem Arzt die Bewilligung zur Ausübung seines Berufs. Damit durfte er nicht mehr als selbstständiger Arzt arbeiten im Aargau. Der Arzt machte eine Beschwerde gegen diese Verfügung. Im April 2018 stützte aber die Regierung den Entscheid des Departements. Auch das Verwaltungsgericht des Aargaus teilte im September 2018 diese Haltung.
Der Arzt wandte sich nun an das Bundesgericht. Mit Urteil vom 2. April 2019 kommt das Bundesgericht zum Schluss, dass der Arzt seine Praxis in Klingnau innerhalb der nächsten 60 Tage schliessen muss.