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Entscheid Bundesgericht Polizei hat türkische Veranstaltung in Reinach zu Recht verboten

  • Das Bundesgericht bestätigt den Entscheid der Baselbieter Polizei: Die Veranstaltung in Reinach im März 2017 wurde zu Recht verboten.
  • Die polizeiliche Generalklausel erlaube es den Behörden, ein Grundrecht wie die Versammlungsfreiheit aufzuheben, wenn die öffentliche Ordnung in Gefahr ist.
  • Im Fall der geplanten Versammlung der Organisation «Türkische Föderation Schweiz» sei die öffentliche Sicherheit nicht gewährleistet gewesen.

Der Fall sorgte im Frühling 2017 für Schlagzeilen: Im Gewerbegebiet in Reinach im Kanton Baselland wollte ein türkischer Kulturverein eine Versammlung mit bis zu 500 Personen durchführen. Eingeladen worden waren auch zwei bekannte Mitglieder der nationalistischen türkischen «Grauen Wölfe».

Die Polizei hatte die Veranstaltung in Absprache mit der Baselbieter Regierung einen Tag vor der geplanten Durchführung verboten. Dies, nachdem Linksextreme und Kurdenorganisationen zu einer Demo in Reinach aufgerufen hatten. Damit sei die Sicherheit für die Bevölkerung nicht mehr gewährleistet gewesen.

Bundesgericht kritisiert mangelnde Kommunikation

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Das Verbot sei verhältnismässig gewesen. Entgegen der Ansicht der Beschwerdeführerin sei es nicht ersichtlich, wie die Polizei so kurzfristig zusätzliche Kräfte hätte aufbieten können.

Grosser Zeitdruck

Die Beschwerdeführerin kritisierte, dass der Regierungsrat die Begründung mit dem Fussballspiel nachgeschoben habe. Die Polizei war in ihrer Verfügung nicht darauf eingegangen.

Gemäss Bundesgericht hätte sie ihre Gründe kurz aufführen müssen. Dass dies im konkreten Fall nicht geschah, sei aufgrund des Zeitdrucks nachvollziehbar, da die Polizei innerhalb eines Tages reagieren musste.

Jetzt stützt das oberste Schweizer Gericht den Entscheid der Polizei. Das Verbot sei verhältnismässig gewesen.

Risikomatch forderte Polizei bereits

Die Richter stellen zwar fest, dass die Behörden nur in Ausnahmefällen ein Verbot aussprechen dürfen. Grundsätzlich hätte die Polizei die Versammlung gewähren und von der Gegendemonstration abschirmen müssen. Weil aber am selben Tag ein Fussballmatch der Kategorie «Hochrisikospiel» stattfand, fehlten der Polizei die Mittel dafür. Unter diesen Umständen sei das Verbot verhältnismässig gewesen, folgert das Bundesgericht.

Regionaljournal Basel, 12.03 Uhr ; 

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