- Im Oktober 2012 wurde ein Mann im Aargauischen Gränichen in einer Werkstatt erschossen.
- Das Bezirksgericht verurteilte zwei Männer wegen Mordes.
- Das Obergericht korrigierte das Urteil. Einer der Männer wurde «nur» wegen Anstiftung zu Nötigung verurteilt.
- Das Bundesgericht korrigiert nun die vorherigen Urteile und spricht den vorinstanzlich wegen Mordes Verurteilten frei. Aus Mangel an Beweisen.
Das neuste Urteil ist eine Niederlage für die Aargauer Staatsanwaltschaft. Aus ursprünglich zwei wegen Mordes verurteilten Männern wurden eine freigesproche Person und eine, die wegen Nötigung verurteilt ist. Das Aargauer Obergericht muss beiden Männern eine Haftentschädigung zusprechen.
Ein Toter und viele Fragezeichen
Fakt ist, dass am 7. Oktober 2012 ein Mann in einer Werkstatt in Gränichen erschossen wurde. Alles andere scheint, gemäss Bundesgerichtsurteil, zu wenig klar. Die Hintergründe der Tat sind sehr verworren. Es gab Abhängigkeiten, Geldprobleme, Angst und auch Liebe waren im Spiel.
Für das Bezirksgericht war damals klar: Der Besitzer der Gränicher Werkstatt hatte den Auftrag gegeben, einem Mann «eine Lektion zu erteilen». Der Beauftragte schoss dann auf den Werkstattbesitzer. Das gilt beides als Mord, befand die erste Instanz. Aber das Obergericht sprach dann einen der beiden Beteiligten des Mordes frei.
Nur Aussagen, keine Beweise
Nur den Auftrag für einen Abrieb erteilen, das reicht nicht als Tatbestand Mord, befand das Obergericht und stützte sich vor allem auf die Zeugenaussage des Schwagers des Opfers. Er tauchte nach oder während der Tat in der Werkstatt auf und glaubte zu erkennen, wer am Boden liegt und wer schoss. Nur waren die Aussagen widersprüchlich.
Nebst den Aussagen des Werkstattbesitzers und des Schwagers «bestehen keine weiteren Beweismittel, welche eine allfällige Täterschaft des mutmasslichen Schützen belegen würden», sagt nun das Bundesgericht. Das Obergericht «verfällt in Willkür». Deshalb sei der Verurteilte freizusprechen. Beide Männer erhalten eine Haftentschädigung. Die Angehörigen des getöteten Mannes erhalten nach dem Bundesgerichtsurteil nun doch keine Entschädigungen.