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Entscheid des Bundesgerichts Freiburger Pflegepersonal darf streiken

  • Das Bundesgericht hebt das generelle Streikverbot für das Pflegepersonal im Kanton Freiburg auf und heisst damit eine Beschwerde von zwei Krankenschwestern gut.
  • Der Grosse Rat hatte im November 2017 eine Änderung des kantonalen Gesetzes über das Staatspersonal beschlossen und einigen Berufsgruppen das Streiken verboten.
  • Weil das Bundesgericht aufschiebende Wirkung gewährte, ist das Gesetz bisher nicht in Kraft getreten. Im Gesetz verankert bleibt aber das Streikverbot für Polizistinnen und Polizisten und für das Gefängnispersonal.

Das Bundesgericht hält in einem am Mittwoch publizierten Urteil fest, dass es zwar zulässig sei, gewissen Kategorien von Personen das Streiken zu verbieten. Allerdings treffe das Verbot das gesamte Freiburger Pflegepersonal. und nicht nur Pflegende, deren Anwesenheit für die Patienten unabdingbar wäre.

Hinzu komme, dass das Staatspersonal-Gesetz bereits strenge Bedingungen enthalte, damit ein Streik überhaupt rechtmässig sei.

Artikel 68 Absatz 7 des StPG

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Dieser Absatz des Gesetzes über das Staatspersonal (StPG) wurde vom Grossen Rat des Kantons Freiburg beschlossen. Polizistinnen und Polizisten, dem Gefängnispersonal und Pflegefachpersonen wurde damit Streik verboten.

Die Gewerkschaft VPOD begrüsst das Urteil des Bundesgerichts. In einer Medienmitteilung vom Mittwoch schreibt sie, sie betrachte den Entscheid zudem als grossen Schritt vorwärts im Hinblick auf die Verbesserung der Löhne in diesem Sektor.

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