Der 8. Dezember 2018 war ein Samstag und im katholischen Kanton Freiburg ein Feiertag, Maria Empfängis. Das heisst, die Läden in der Freiburger Innenstadt hätten nicht offen sein dürfen.
Das waren sie aber. Dies, weil das Freiburger Arbeitsinspektorat der Interessensvereinigung der Romontgasse kurzfristig eine Bewilligung erteilt hatte. Unter anderem deshalb, weil die Ladenbesitzer in der Gasse einen Weihnachtsmarkt organisierten.
Dieser Weihnachtsmarkt war eine reine Alibiübung.
Dieser Markt sei eine reine Alibiübung der Ladenbesitzer gewesen, kritisiert der Gewerkschaftssekretär der Unia Freiburg, Armand Jaquier. «Dieser Markt hat in Freiburg keine Tradition.» Eine Beschwerde der Unia gegen diesen Entscheid Anfang Dezember hatte das Freiburger Kantonsgericht jedoch abgewiesen.
Sozial-politische Gründe für Arbeitsverbot
Nun gibt das Bundesgericht der Gewerkschaft recht. Feiertage sind bei der Erteilung von Arbeitsbewilligungen wie Sonntage zu behandeln, hält das Bundesgericht in seinem Urteil fest. Hatte das Arbeitsverbot am 8. Dezember ursprünglich religiöse Gründe, kämen heute sozial-politische hinzu. Das heisst, es gehe auch darum, den Erwerbstätigen einen zusätzlichen freien Tag zu gewähren.
Die Bundesrichter sind mit ihrem Urteil meilenweit von der Realität entfernt.
Die Ladenbesitzer in der Freiburger Innenstadt haben dafür kein Gehör. «In Zeiten des Onlinehandels kämpfen die Ladenbesitzer ums Überleben», sagt Jean-Luc Maradan, Anwalt der Interessensvereinigung der Romontgasse. Er findet das Urteil des Bundesgerichts weltfremd, die Richter seien damit meilenweit von der Realiät entfernt.
Shopping an Feiertagen in Zukunft schwierig
Durch das Urteil ändert sich im Prinzip nichts. Die Läden waren am 8. Dezember geöffnet. Aber es dürfte künftig für Freiburger Geschäfte schwieriger werden, Ausnahmebewilligungen für Feiertage zu erhalten.