Zum Inhalt springen
Audio
Der «Ladenöffnungskrimi» in der Stadt Freiburg
Aus Regionaljournal Bern Freiburg Wallis vom 09.10.2019. Bild: Keystone
abspielen. Laufzeit 1 Minute 23 Sekunden.

Entscheid des Bundesgerichts Weihnachtsverkauf am 8. Dezember in Freiburg war nicht rechtens

Feiertage seien wie Sonntage zu behandeln, so das Bundesgericht. Es heisst damit eine Beschwerde der Gewerkschaft gut.

Der 8. Dezember 2018 war ein Samstag und im katholischen Kanton Freiburg ein Feiertag, Maria Empfängis. Das heisst, die Läden in der Freiburger Innenstadt hätten nicht offen sein dürfen.

Das waren sie aber. Dies, weil das Freiburger Arbeitsinspektorat der Interessensvereinigung der Romontgasse kurzfristig eine Bewilligung erteilt hatte. Unter anderem deshalb, weil die Ladenbesitzer in der Gasse einen Weihnachtsmarkt organisierten.

Dieser Weihnachtsmarkt war eine reine Alibiübung.
Autor: Armand Jaquier Sekretär Unia Freiburg

Dieser Markt sei eine reine Alibiübung der Ladenbesitzer gewesen, kritisiert der Gewerkschaftssekretär der Unia Freiburg, Armand Jaquier. «Dieser Markt hat in Freiburg keine Tradition.» Eine Beschwerde der Unia gegen diesen Entscheid Anfang Dezember hatte das Freiburger Kantonsgericht jedoch abgewiesen.

Sozial-politische Gründe für Arbeitsverbot

Nun gibt das Bundesgericht der Gewerkschaft recht. Feiertage sind bei der Erteilung von Arbeitsbewilligungen wie Sonntage zu behandeln, hält das Bundesgericht in seinem Urteil fest. Hatte das Arbeitsverbot am 8. Dezember ursprünglich religiöse Gründe, kämen heute sozial-politische hinzu. Das heisst, es gehe auch darum, den Erwerbstätigen einen zusätzlichen freien Tag zu gewähren.

Die Bundesrichter sind mit ihrem Urteil meilenweit von der Realität entfernt.
Autor: Jean-Luc Maradan Anwalt der Interessenvereinigung Romontgasse

Die Ladenbesitzer in der Freiburger Innenstadt haben dafür kein Gehör. «In Zeiten des Onlinehandels kämpfen die Ladenbesitzer ums Überleben», sagt Jean-Luc Maradan, Anwalt der Interessensvereinigung der Romontgasse. Er findet das Urteil des Bundesgerichts weltfremd, die Richter seien damit meilenweit von der Realiät entfernt.

Shopping an Feiertagen in Zukunft schwierig

Durch das Urteil ändert sich im Prinzip nichts. Die Läden waren am 8. Dezember geöffnet. Aber es dürfte künftig für Freiburger Geschäfte schwieriger werden, Ausnahmebewilligungen für Feiertage zu erhalten.

Jederzeit top informiert!
Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Schliessen

Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Mehr

Push-Benachrichtigungen sind kurze Hinweise auf Ihrem Bildschirm mit den wichtigsten Nachrichten - unabhängig davon, ob srf.ch gerade geöffnet ist oder nicht. Klicken Sie auf einen der Hinweise, so gelangen Sie zum entsprechenden Artikel. Sie können diese Mitteilungen jederzeit wieder deaktivieren. Weniger

Sie haben diesen Hinweis zur Aktivierung von Browser-Push-Mitteilungen bereits mehrfach ausgeblendet. Wollen Sie diesen Hinweis permanent ausblenden oder in einigen Wochen nochmals daran erinnert werden?

Meistgelesene Artikel