Die Höchstaltersgrenze in der Glarner Politik hat sich nach Ansicht der Regierung bewährt, wie diese am Dienstag mitteilte. Die Altersgrenze sei nach wie vor geeignet, die mit ihr angestrebten Ziele zu erreichen. Es gehe um die Förderung der Rotation unter den Amtsträgern und die Verhinderung einer Überalterung der Gremien.
Die Regierung befasste sich mit dem Thema aufgrund eines Auftrages aus dem Kantonsparlament. Von sich aus will sie jetzt nicht weiter tätig werden.
Altersgrenze 1988 eingeführt
Die Exekutive erachtet es als «nicht zwingend erforderlich», dem Kantonsparlament oder der Landsgemeinde eine Änderung vorzuschlagen. Dies auch deshalb, weil die Altersgrenze von der Landsgemeinde 1988 eingeführt und seither zweimal bestätigt worden sei.