Ab dem 1. Oktober sind wieder Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen erlaubt. Bewilligt werden diese von den Kantonen, falls es die epidemiologische Lage erlaubt und die notwendigen Kapazitäten für das Contact Tracing vorhanden sind. Dies teilte der Bundesrat heute mit. Veranstalter müssen dem Kanton eine Risikoanalyse und ein Schutzkonzept vorlegen.
Strengere Auflagen für Sportanlässe
Grundsätzlich gilt an Grossveranstaltungen eine Sitzplatzpflicht – Stehplätze seien in Ausnahmefällen möglich. An den Spielen der Fussball- und Eishockeyprofiligen sind nur Sitzplätze erlaubt. Zudem dürfen höchstens zwei Drittel der Sitze besetzt werden und es gilt Maskenpflicht. Gästefans seien keine erlaubt und der Verkauf alkoholischer Getränke sei zu beschränken, damit die Einhaltung des Schutzkonzepts nicht gefährdet werde, heisst es in der Medienmitteilung.
Patrick Lengwiler, CEO des EV Zug, hat nach dem Bundesratsentscheid gemischte Gefühle: «Einerseits ist es positiv, dass wir nach sieben Monaten Ungewissheit ein wenig Planungssicherheit haben. Andererseits fehlt das Verständnis dafür, dass bei anderen Veranstaltungen mit Maskenpflicht jeder Platz besetzt werden kann und im Eishockeystadion nicht.»
Kantone sind gefordert
Da für die Bewilligung von Grossveranstaltungen die Kantone verantwortlich sind, sind diese mit zusätzlichem Aufwand konfrontiert. Der Luzerner Gesundheitsdirektor Guido Graf sagt: «Es wird einen Mehraufwand geben. Vor allem zu Beginn. Je länger die Sitation dauert, desto weniger Aufwand wird es geben.» Wie gross der Aufwand genau sei, könne er momentan nicht sagen, sagt Guido Graf.
Kaum Veränderungen beim KKL
Für Veranstaltungen im KKL verändere sich nach dem heutigen Entscheid nicht sehr viel, sagt CEO Philipp Keller: «Wir führten schon das Mini-Festival des Lucerne Festivals im Konzertsaal durch. Da galt bereits eine Maskenpflicht. Wir gehen aber davon aus, dass wir mehr Sitzplätze anbieten können.» Die Details werde er in der kommenden Zeit noch mit dem Kanton klären.