- Andreas Dummermuth, Direktor der Ausgleichskasse Schwyz und Präsident der Konferenz der kantonalen Ausgleichskassen, hatte verpixelte Überwachungs-Videos den Medien übergeben.
- Er tat dies vor der eidgenössischen Abstimmung vom 25. November 2018 als es um den umstrittenen Einsatz von Versicherungs-Detektiven ging.
- Für sein Vorgehen wurde Dummermuth von verschiedenen Seiten kritisiert – die Schwyzer Regierung stärkt ihm nun den Rücken.
Selbst der Bundesrat musste sich letztes Jahr mit dem Fall beschäftigen und äusserte Vorbehalte: Die Landesregierung erklärte gegenüber dem Nationalrat, dass die kantonalen IV-Stellen zwar einen gesetzlichen Informationsauftrag hätten. Ob die kritisierte Weitergabe von Videos diesem entspreche, sei aber politisch fraglich.
Kritik auch aus dem Schwyzer Kantonsrat
Keine Einwände gegenüber Dummermuths Verhalten äussert nun der Schwyzer Regierungsrat in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage zweier SP-Kantonsratsmitglieder. Es sei zulässig und sinnvoll, wenn sachkundige Personen aus der Verwaltung auf Anfrage hin komplexe Abstimmungsvorlagen vorstellten. Diese Informationen müssten vollständig, sachlich, transparent und verhältnismässig sein.
Weisungen gegenüber den Chefbeamten zu ihrer Informationstätigkeit gebe es keine, schreibt der Regierungsrat. Es bestehe für ihn weder aus strafrechtlicher noch aus personalrechtlicher Sicht Anlass, tätig zu werden.
In der Volksabstimmungen hiessen die Stimmberechtigten eine gesetzlichen Grundlage für die Überwachung Sozialversicherter gut.