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Erdbebensicherheit beim AKW Anwohner von Beznau ziehen vor Gericht

Der Rechtsstreit um die Erdbebensicherheit des Aargauer Atomkraftwerks Beznau geht in eine weitere Runde. Anwohner haben beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde gegen eine Verfügung der Aufsichtsbehörde Ensi eingereicht. Sie fordern die Abschaltung.

Beschwerdeführer sind 15 Anwohner des AKW Beznau in Döttingen. Unterstützt wird die Gruppe vom Trinationalen Atomschutzverband (TRAS), der Schweizerischen Energie-Stiftung (SES) sowie Greenpeace, wie diese am Freitag mitteilten. Mit dem Rechtsverfahren soll erreicht werden, dass das AKW Beznau stillgelegt wird.

Die Vorwürfe der Anwohner:

  • Die Strahlenschutzvorschriften würden nicht korrekt angewendet
  • Das AKW Beznau halte einem starken Erdbeben nicht stand
  • In diesem Fall würden gefährliche Mengen Radioaktivität freigesetzt
  • Die geltenden Strahlenschutz-Grenzwerte würden damit verletzt

Die Gruppe hatten deshalb im August 2015 dem Ensi ein formales Gesuch gestellt. Darin verlangte sie, dass die Aufsichtsbehörde die «rechtswidrige Praxis» korrigiere und die Abschaltung des ältesten AKW der Welt verlange. In einer beschwerdefähigen Verfügung wies das Ensi Anfang März das Gesuch ab.

Die Haltung des Ensi:

  • Der Weiterbetrieb von Beznau sei zulässig
  • Der Nachweis zur Erdbeben-Sicherheit des AKW sei rechtmässig, es geht dabei um Beben, die statistisch alle 10'000 Jahre vorkommen könnten
  • Ein solcher «Störfall» gehöre zur Kategorie 3, für diesen gelte einen maximal zulässigen Dosiswert von 100 Millisievert gemäss Gefährdungsmassnahmenverordnung
  • Die angewendeten Strahlenschutz-Grenzwerte entsprächen der langjährigen Aufsichtspraxis und den internationalen Richtlinien

Der Anwalt der Bescherdeführer, Martin Pestalozzi, hält der Aufsichtsbehörde entgegen, sie wolle nicht wahrhaben, dass das Kernenergierecht aus dem Jahr 2005 die frühere Praxis klar untersage.

Es sei bezeichnend, dass das Ensi in seiner Verfügung auf die zentralen Bestimmungen der anwendbaren Verordnung gar nicht eingegangen sei.

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