Die Energie Wasser Luzern Holding AG (ewl) und die Erdgas Zentralschweiz AG (EGZ) hätten bisher ihre marktbeherrschende Stellung missbraucht, teilte die Weko am Donnerstag mit. Die beiden Unternehmen werden mit 2,6 Millionen Franken gebüsst.
EGZ und ewl hatten sich vorher geweigert, ihr Erdgasnetz einer Drittlieferantin zur Verfügung zu stellen. Damit hätten sie den Endkunden die freie Wahl des Lieferanten verunmöglicht. EGZ und ewl beliefern selbst Endkunden in der Zentralschweiz mit Erdgas.
Firmen kritisieren Busse
Die ewl und die EGZ akzeptieren gemäss einer Stellungnahme den Entscheid der Weko. Die gegen sie verhängte Busse sei jedoch nicht gerechtfertigt. Gemäss ewl-Chef Stephan Marty fallen die beiden Firmen in der Frage der Marktöffnung «zwischen Stuhl und Bank zweier konkurrierender Behörden».
Die Weko stützt sich noch auf das Kartellgesetz - gleichzeitig ist das neue Gasversorgungsgesetz aber schon aufgegleist.
Die ewl und EGZ kritisieren die im Gasmarkt bestehenden Rechtsunsicherheiten. Schliesslich werde beim Bund noch an einem Gasversorgungsgesetz gearbeitet. Derweil führe die Liberalisierung der Gaswirtschaft auf dem Weg des Kartellgesetzes zu unkoordinierten Marktmodellen der Gasversorger. Ein Gasmarktgesetz sei dringender denn je, sagte Marty.
«Kundinnen und Kunden können frei entscheiden, bei welchem Anbieter sie ihr Gas kaufen wollen», erklärt Marty, «und sie können den Anbieter auch immer wieder wechseln». Für ewl bedeute das eine komplexe Administration, damit am Schluss bei allen Kunden das Gas des jeweiligen Anbieters lande. «Wir werden dafür unsere Software aufrüsten müssen», sagt Marty, das sei mit Kosten für ewl verbunden.
Vollständige Öffnung
Mit ihrem Entscheid öffne die Weko den Erdgasmarkt in der Zentralschweiz vollständig, schreibt die Behörde weiter. Dieser Schritt habe eine vergleichbare Signalwirkung wie der Entscheid gegen die Freiburger Elektrizitätswerke von 2001, mit dem der Elektrizitätsmarkt gestützt auf das Kartellgesetz geöffnet wurde.
Dem Weko-Sekretariat lägen weitere Anzeigen gegen Gasnetzbetreiber vor. Es sei möglich, dass die Behörde zusätzliche Untersuchungen in diesem Bereich eröffnen werde. Der Weko-Entscheid kann an das Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden.