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Erfolg für Datenschützer Gericht hält Drohnenfotos von Horw für unzulässig

Das Kantonsgericht verlangt die Löschung der Daten. Die Rechtsgrundlage für die Drohnenflüge fehle.

Das Gericht heisst eine vom Kantonalen Datenschützer erhobene Verwaltungsgerichtsbeschwerde gut. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es kann an das Bundesgericht weitergezogen werden.

Die Richter sind der Ansicht, die gezielten Flüge mit den Drohnen über die Seeufergrundstücke auf der Horwer Halbinsel und die damit gemachten Fotoaufnahmen stellten für die betroffenen Bewohner eine schwerwiegende Einschränkung des Grundrechts auf Schutz ihrer Privatsphäre dar.

Durch das gewählte Vorgehen gelangte die Gemeinde Horw gemäss Urteil an besonders schützenswerte Personendaten oder an empfindliche Informationen. Dafür bräuchte es klare Regelungen im Gesetz.

Die Vorgeschichte

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Anfangs 2016 hatte der Gemeinderat Horw in seiner Funktion als Baupolizeibehörde beschlossen, die Situation auf den am Seeufer gelegenen Grundstücken auf der Horwer Halbinsel fotografisch zu erfassen. Er wollte mit den Bildern Bausündern auf die Schliche kommen und beauftragte ein Bauingenieurbüro, das mit Drohnen Fotoaufnahmen aus der Luft erstellte.

Nachdem der Beauftragte für den Datenschutz des Kantons Luzern von den erfolgten Fotoaufnahmen erfahren hatte, pochte er auf der Löschung der Bilder. Der Horwer Gemeinderat aber ging nicht auf die Forderungen ein.

Der Datenschützer hielt weiter an seiner Auffassung fest, blitzte mit einer Beschwerde dann aber auch beim Regierungsrat ab. Diesen Entscheid zog er ans Verwaltungsgericht weiter.

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