Das Gericht heisst eine vom Kantonalen Datenschützer erhobene Verwaltungsgerichtsbeschwerde gut. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es kann an das Bundesgericht weitergezogen werden.
Die Richter sind der Ansicht, die gezielten Flüge mit den Drohnen über die Seeufergrundstücke auf der Horwer Halbinsel und die damit gemachten Fotoaufnahmen stellten für die betroffenen Bewohner eine schwerwiegende Einschränkung des Grundrechts auf Schutz ihrer Privatsphäre dar.
Durch das gewählte Vorgehen gelangte die Gemeinde Horw gemäss Urteil an besonders schützenswerte Personendaten oder an empfindliche Informationen. Dafür bräuchte es klare Regelungen im Gesetz.