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Erhöhung des Rentenalters AHV-Revision: Bezahlen müssen die Frauen

Die Kritik von links ist nicht ganz unberechtigt. Bürgerliche dagegen betonen, dass die Frauen in der Vergangenheit profitiert hätten.

Die Gewerkschaften stellen verschiedene Berechnungen an. Die erste ist trivial: Heute können sich Frauen mit 64 Jahren pensionieren lassen, künftig müssen sie bis 65 arbeiten und haben deshalb ein Jahr weniger AHV. Allerdings verdienen sie einen Lohn, wenn sie arbeiteten.

Abstimmungssonntag vom 25. September

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Am 25. September entscheiden die Schweizer Stimmberechtigten an der Urne, ob das Frauenrentenalter auf 65 Jahre erhöht sowie zugunsten der AHV die Mehrwertsteuer erhöht wird. Am selben Abstimmungstermin kommen ausserdem die Massentierhaltungs-Initiative sowie die Vorlage über eine Teilabschaffung der Verrechnungssteuer vors Volk.

Ist das nicht attraktiver als eine Rente? In der Tat verdiene man wohl mehr, wenn man arbeite, als Rente zu beziehen, sagt Gabriela Medici vom Gewerkschaftsbund (SGB). «Allerdings: Man muss arbeiten – und ausserdem hat man mit 65 trotzdem eine kleinere Rente.»

Kein Bonus mehr fürs Arbeiten bis 65

Und hier setzt die zweite Berechnung der Gewerkschaften an: Sie fragen sich, wie viel bekommt eine Frau, die heute über das Rentenalter 64 hinaus bis 65 arbeitet; und sie fragen sich zweitens, wie viel bekommt diese gleiche Frau, wenn sie nach der AHV-Reform bis 65 arbeitet.

Laut Medici erhält die zweite Frau insgesamt ungefähr 26'000 Franken weniger AHV. Denn wenn eine Frau heute freiwillig länger arbeitet, wird dies durch eine höhere Rente belohnt, künftig aber nicht mehr.

In der Tat erhält eine Frau, wenn sie heute bis 65 arbeitet, zur normalen AHV einen Zuschlag von 5.2 Prozent. Dieser würde mit der Reform wegfallen. Pro Monat seien das im Durchschnitt knapp 100 Franken weniger, bis zum Tod also ungefähr 26'000 Franken.

Ungenügende Abfederung?

Um dies abzufedern, hat das Parlament beschlossen, dass die Frauen, die in den ersten neun Jahren nach Inkrafttreten der Reform pensioniert werden, eine Kompensation von maximal 160 Franken im Monat erhalten.

Trotzdem werde mehr als die Hälfte der Übergangsgeneration mit einer Rentenkürzung leben müssen, sagt Medici. Grund: Zwar erhalten die Frauen der Übergangsgeneration eine Kompensation, aber der heutige Zuschlag fürs Arbeiten bis 65 fällt weg.

Berechnungen des SGB stimmen

Doch stimmen diese Berechnungen? «Aus rechnerischer Sicht sind sie korrekt», sagt Simon Tellenbach vom Vermögenszentrum, einem Beratungsunternehmen für Vermögens- und Rentenfragen. Allerdings: «Es ist wichtig, auch die Aspekte des Reformstaus der AHV mitzuberücksichtigen.»

Seniorinnen und Senioren auf einer Parkbank.
Legende: Frauen und Männer sollen künftig gleich lang arbeiten. Keystone

Gemeint ist damit, dass immer weniger Erwerbstätige die AHV der Rentnerinnen und Rentner finanzieren müssen. Aus diesem Grund klafften die Einnahmen und die Ausgaben der AHV immer weiter auseinander.

Weil das Loch in der AHV immer grösser werde, solle «das Level des Rentenalters der Frauen nun an jenes der Männer angepasst werden», so Tellenbach. Er hat einen weiteren Fokus als die Gewerkschaften, aber er bestätigt deren Berechnungen.

Frauen sollen Beitrag leisten

Auch bürgerliche Politiker negieren nicht, dass die AHV-Reform ein Preisschild für die Frauen beinhalte – doch sie erachten es als gerechtfertigt. FDP-Nationalrat Andri Silberschmidt zum Beispiel sagt, dass die Finanzierung der AHV in den nächsten Jahren derzeit nicht gesichert sei, deshalb brauche es eine Reform, die nicht gratis sein könne.

Die Frauen beziehen heute über 60 Prozent mehr AHV-Rente als bei deren Einführung – weil sie heute viel länger leben.
Autor: Andri Silberschmidt Nationalrat FDP

Und weiter sagt Silberschmidt: «Die Frauen beziehen seit Einführung der AHV über 60 Prozent mehr Rente, weil sie heute viel länger leben. Deshalb ist es klar, dass sie einen Beitrag zur Stabilisierung der AHV leisten müssen.»

Ende September wird das Stimmvolk darüber entscheiden, ob die Frauen diesen Beitrag zur finanziellen Unterstützung der AHV leisten sollen – oder eben nicht.

Rendez-vous, 13.07.2022, 12:30 Uhr

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