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Ermittlungen nach einem Brand Mann überlebt mehrere Mordversuche seiner Ehefrau

  • Bei einem Brand im August 2017 in Zofingen wurde ein Mann verletzt und mit dem Rettungshelikopter ins Spital gebracht.
  • Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Ehefrau das Feuer absichtlich gelegt hatte und ihren Partner umbringen wollte.
  • Weitere Ermittlungen zeigten, dass es nicht der einzige Mordversuch gewesen war.
  • Die Staatsanwaltschaft klagt die Frau nun an. Sie selbst bestreitet die Vorwürfe zum Teil.

Zuerst sieht es nach einem alltäglichen Brand aus. Am 30. August 2017 meldet die Polizei den Brand eines Einfamilienhauses in Zofingen. Eine 30-jährige Frau und ihre beiden Kinder können sich in Sicherheit bringen. Ihr 36-jähriger Ehemann wird verletzt und ins Spital gebracht. Die Brandursache ist noch unklar, schreibt die Polizei an diesem Morgen.

Nur wenig später sieht die Situation anders aus: Die Staatsanwaltschaft lässt die Frau festnehmen. Sie vermutet, dass die Frau den Brand absichtlich gelegt hat. Sie startet ein Verfahren wegen Brandstiftung und versuchter Tötung.

Brand in Haus
Legende: Die Ehefrau soll den Brand im August 2017 absichtlich gelegt haben, sagt die Zofinger Staatsanwaltschaft. Kantonspolizei Aargau

Aus einer versuchten Tötung ist nun mehrfach versuchter Mord geworden. Wie die Staatsanwaltschaft am Dienstag mitteilt, habe die Frau am 30. August 2017 ihren Mann mit einer benzingetränkten Decke zugedeckt und ihn danach angezündet.

Die Ermittlungen hätten zudem gezeigt, dass die damals 30-Jährige bereits zuvor versucht habe ihn zu töten, mit Gas und Gift. Zudem wollte sie ihren Ehemann durch eine Drittperson töten lassen. Daneben habe sie andere Straftaten begangen wie Betrug und Urkundenfälschung. Dabei ging es offenbar darum, die schlechte finanzielle Situation der Familie gegenüber ihrem Mann zu verheimlichen.

Strafmassmass noch offen

Deshalb klagt die Staatsanwaltschaft die Frau nun unter anderem wegen mehrfach versuchten Mordes an. Wie lange sie dafür ins Gefängnis soll, wird die Staatsanwaltschaft dann an der Gerichtsverhandlung bekannt geben. Die inzwischen 33-jährige Frau ist übrigens nicht auf freiem Fuss. Sie sitzt bereits im vorzeitigen Strafvollzug.

Es gilt weiterhin die Unschuldsvermutung. Das Gericht werde aufgrund von Indizien und Beweisen urteilen müssen, heisst es auf Anfrage bei der Staatsanwaltschaft. Denn die Frau sei zum Teil weiterhin nicht geständig.

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Regionaljournal Aargau Solothurn, 12:03 Uhr ; 

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