- Der Veterinärdienst des Kantons Luzern hat einem Halter am Dienstag mehrere Dutzend kranke Rinder weggenommen.
- Der Halter wird wegen Verstosses gegen das Tierschutzgesetz angezeigt.
- Die Tiere befinden sich nun in einem Händlerstall und werden dort von Tierärzten untersucht und betreut.
Die am Dienstag im Kanton Luzern beschlagnahmten Rinder haben leicht- bis hochgradige Gesundheitsmängel aufgewiesen. Sie sind mittlerweile von einem Tierarzt erstversorgt worden und werden nun eingehend untersucht.
Weitere Massnahmen für die beschlagnahmten Tiere werden geprüft und in die Wege geleitet. Je nach Verlauf der Behandlung werden die Tiere entweder eingeschläfert, geschlachtet oder gesundgepflegt. Anschliessend können sie verkauft oder, falls es die Verhältnisse beim Tierhalter zulassen, diesem zurückgegeben werden. Ein Tierhalteverbot wurde gegen den Besitzer nicht ausgesprochen, wurde an einer Medienkonferenz am Mittwoch bekannt.
Gegen die verfügten Massnahmen zum Schicksal der Rinder kann der Halter Rechtsmittel ergreifen und ans Kantonsgericht gelangen. Der Veterinärdienst wird seinerseits Strafanzeige wegen Verstoss gegen die Tierschutzgesetzgebung erheben.
Viele lahme Tiere mit Anzeichen von Schmerzen
Der Veterinärdienst hatte am Dienstag im Luzerner Hinterland sechs Höfe mit 450 Rindern kontrolliert, die alle demselben Halterpaar gehören. Es seien 31 Tiere beschlagnahmt worden, die Krankheitszeichen aufgewiesen hätten.
Eine beträchtliche Anzahl Tiere habe an leicht- bis hochgradigen Gesundheitsmängeln gelitten, die das Tierwohl beeinträchtigt hätten. Insbesondere seien viele lahme Tiere vor Ort gewesen. Ein Teil der Tiere habe erhebliche Lahmheiten und Anzeichen von Schmerzen aufgewiesen. Die fachgerechte tierärztliche Versorgung sei nicht sichergestellt gewesen.
Besitzer wurde schon zuvor ermahnt
Erstmals waren die Behörden vor rund einem Jahr auf die Mängel auf einem der Höfe aufmerksam gemacht worden, wie Kantonstierarzt Otto Ineichen vor den Medien sagte. Den damals verfügten Massnahmen seien die Halter nicht zur Genüge nachgekommen, was schliesslich zur Beschlagnahmung der Tiere geführt habe.