Anfangs Jahr ist im Unterricht einer Basler Primarschule ein Kind zusammengebrochen. Die Sanität musste ausrücken und das Kind wurde ins Spital gebracht. Bis heute hat sich das Kind nicht erholt. Es ist nach wie vor im Wachkoma.
In diesem spezifischen Fall habe die Lehrerin absolut richtig gehandelt, sagt Simon Thiriet, Sprecher des Basler Erziehungsdepartements: «Mediziner haben uns mehrfach bestätigt, dass man in dieser Situation das gemacht hat, was man machen musste. Das Kind hatte schon vorher eine schwere Herzkrankheit.» Kein Ärzteteam vor Ort hätte dem Kind in dieser Notfallsituation besser helfen können.
Was müssen Lehrpersonen können?
Dennoch drängt sich die Frage auf, wie gut Lehrpersonen für Notfälle vorbereitet sein müssen. SP-Grossrätin Beatriz Greuter hat sich, gestützt auf den beschriebenen Fall, mit dem Thema auseinander gesetzt. Die ausgebildete Pflegefachfrau möchte zum Beispiel von der Regierung wissen, ob es ein Konzept gibt, wie mit medizinischen Notfällen umzugehen ist.
Greuter hat generelle Fragen zum Thema ohne spezifische Forderungen zu stellen, denn sie möchte auf jeden Fall verhindern, dass den Lehrpersonen solche Kurse aufgezwungen werden: «Ich bin ausgebildete Pflegefachfrau und wäre auch überfordert, wenn ich auf der Strasse einen Menschen ohne geeignete Hilfmittel reanimieren müsste.»
Auch beim Erziehungsdepartement und beim Samariterverband beider Basel tönt es ähnlich. Der Samariterverband sagt, dass eine Pflicht wenig Sinn mache. Zu überlegen sei jedoch, ob jede Schule einen Pool an ausgebildeten Nothelferinnen und Nothelfer haben sollte.