Die Reformierten des Kantons Luzern haben am Sonntag die Volkswahl von Pfarrern abgeschafft, indem sie dem neuen Personalgesetz mit einem Ja-Stimmenanteil von 65 Prozent zustimmten. Somit werden reformierte Pfarrer künftig vom Kirchenvorstand angestellt.
Tiefe Stimmbeteiligung
15 Prozent der rund 35'000 stimmberechtigten Reformierten stimmten ab, wie die Reformierte Kirche das Kantons Luzern am Sonntag mitteilte. «Man könnte sich durchaus eine höhere Beteiligung wünschen», sagt Ursula Stämmer, die Präsidentin des Synodalrates der Reformierten im Kanton Luzern. Jedoch sei sie zufrieden - und das Thema habe wohl weniger polarisiert als im Vornherein angenommen.
Das neue Personalgesetz setzt die neue Kirchenverfassung von 2015 um, die den Beamtenstatus abschafft. Neu sollen Pfarrerinnen und Pfarrer, statt sich alle sechs Jahre einer Volkswahl stellen zu müssen, wie andere Kirchenmitarbeiter, vom Kirchenvorstand unbefristet öffentlich-rechtlich angestellt werden.
Gegner zeigen sich enttäuscht
Gegen das Personalgesetz der evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Luzern hatte im Sommer das Komitee Pro Volkswahl über tausend Unterschriften gesammelt, doppelt so viele wie nötig. Damit kam es erstmals in der rund 50-jährigen Geschichte der Landeskirche zu einer Referendumsabstimmung.
Für das Referendumskomitee ist die Volkswahl eine zentrale Errungenschaft der Reformation. Die Pfarrer hätten in der Gemeinde eine Sonderstellung, die eine möglichst breite, demokratisch abgestützte Legitimation erfordere. Auch die Direktbetroffenen, die Pfarrer selber, wollten mehrheitlich an der Volkswahl festhalten.
Der Kanton Luzern sei nun der einzige Kanton in der ganzen Schweiz, in dem die reformierte Landeskirche allen Kirchgemeinden die Volkswahl von Pfarrpersonen verbiete, teilte das Referendumskomitee am Sonntag mit. Das habe unabsehbare Auswirkungen auf die Attraktivität der Pfarrstellen.