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Ertränkte Hunde Gefängnisstrafen für Tierquäler gefordert

Ein Mann und seine Ehefrau müssen in Zofingen vor Gericht: Sie haben in Aarburg ihre zwei Hunde in der Aare ertränkt.

Ein 37-jähriger Mann hat im September 2016 in der Aare bei Aarburg zwei Hunde ertränkt. Der geständige Mann muss sich nun vor dem Bezirksgericht Zofingen wegen mehrfacher Tierquälerei verantworten. Ebenfalls angeklagt ist seine Ehefrau, die ihn zur Tat angestiftet hat.

Hund sieht durch Gitterstäbe hindurch
Legende: Wegen Tierquälerei kommen ein Mann und eine Frau in Zofingen vor Gericht: Sie haben zwei Hunde ertränkt. Imago (Symbolbild)

Hunde qualvoll ertrunken

Der Hauptangeklagte hatte die zwei Rehpinscher seiner Frau Mitte September 2016 ertränkt. Er hatte die beiden Hunde mit ihren Hundeleinen an je ein Stahlrohr gebunden und die Leinen anschliessend noch mit Kabelbindern fixiert haben, teilt die Aargauer Staatsanwaltschaft am Montag mit.

Anschliessend warf er die beiden Hunde in die Aare. Die Tiere ertranken qualvoll. Erst sechs Tage später fand ein Spaziergänger die toten Hunde. Die Halterin der beiden Tiere wurde von der Polizei schnell ermittelt und in der Folge wurde ihr Ehemann als Tatverdächtiger verhaftet. Er sass vorübergehend in Untersuchungshaft.

Ehemann unter Druck gesetzt

Der Frau des Hauptbeschuldigten wirft die Staatsanwaltschaft vor, ihren Ehemann zur Tat angestiftet zu haben. Sie soll ihn in den Wochen und Tagen zuvor massiv unter Druck gesetzt haben. Er solle die Hunde wegschaffen, weil sie deren Gestank und Gebell nicht mehr ertrage.

Die Staatsanwaltschaft erhob gegen das Ehepaar auch Anklage wegen falscher Anschuldigung. Beide Beschuldigte hatten anfänglich behauptet, ein Schwager habe die Hunde abgeholt und in der Aare ersäuft. Die Frau sagte gemäss Anklage zu Beginn der Strafuntersuchung aus, ihr Bruder habe die Hunde abgeholt und wahrscheinlich ertränkt.

Gefängnisstrafen gefordert

Für die Frau beantragt die Staatsanwaltschaft eine bedingte Freiheitsstrafe von zwölf Monaten und eine Busse von 2000 Franken.

Die Strafanträge für den Mann wird die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm erst an der Hauptverhandlung bekanntgeben, sie werden nach Aussage der Staatsanwaltschaft höher ausfallen. Wann das Bezirksgericht Zofingen den Fall verhandelt, steht noch nicht fest.

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