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Missbräuchliche Kündiung
Aus Schweiz aktuell vom 05.07.2018.
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Exklusives Interview Erfolgreich wegen Diskriminierung geklagt

Eine Oberärztin hat sich gegen ihre Kündigung am Berner Inselspital gewehrt. Das Spital müsste sie wieder einstellen.

Natalie Urwyler arbeitet heute an einem Spital im Wallis. «Schweiz aktuell» hat sie ihr erstes Interview nach dem Urteil des Obergerichts diese Woche gegeben. «Ich bin sehr zufrieden mit dem Urteil und hoffe, dass Frauen in Zukunft nach ihren Fähigkeiten und nicht nach ihrem Geschlecht beurteilt werden.»

Das Obergericht hat das Urteil des Regionalgerichts bestätigt, dieses hat eine Rachekündigung festgestellt. Die Insel muss nun der Frau den entgangenen Lohn zurückzahlen, und sie wieder anstellen. Es sei denn, das Spital zieht das Urteil weiter ans Bundesgericht. Entschieden ist noch nichts, «wir prüfen im Moment alle Möglichkeiten, ein Weiterzug des Urteils ist eine davon», sagt Franziska Ingold, Mediensprecherin des Spitals.

Ein Sieg mit Seltenheitswert

Natalie Urwyler ist eine der ersten Frauen, die eine Klage wegen Diskriminierung aufgrund des Gleichstellungsgesetzes gewonnen haben. Laut einer Studie des eidgenössischen Büros für Gleichstellung bekommen nur 10 Prozent der Frauen Recht, die auf Rachekündigung klagen. Deshalb dürfte das Urteil Signalwirkung haben.

SRF1, Schweiz Aktuell, 19:00 Uhr; sprm;kocm

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