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Kinder am Tisch
Legende: Kinderbetreuung braucht es bei Bedarf. Ob Tagesfamilie, Kita oder Mittagstisch, das müssen die Gemeinden selber regeln. Keystone

Externe Kinderbetreuung Mittagstisch und Tagesfamilien: Aargauer Gemeinden rüsten nach

Ab 2018 gilt im Aargau das neue Kinderbetreuungsgesetz. Es schreibt vor, dass die Gemeinden bei Bedarf Kinderbetreuung anbieten müssen. Bis im Herbst 2017 muss alles bereit sein, von der Bedarfserhebung bis zu den Eltern-Beiträgen. Das stellt einige Gemeinden vor Probleme.

Das neue Kinderbetreuungsgesetz wurde im Juni 2016 vom Volk angenommen. Nun heisst es für viele, gerade kleinere Gemeinden, aufzuholen. Sie müssen den Zugang zu Angeboten für die Kinderbetreuung gewährleisten. Dafür dürfen sie sich auch mit anderen Gemeinden zusammenschliessen. Das muss aber bald geschehen, bis im Herbst 2017 muss alles stehen.

Für die Umsetzung des Gesetzes braucht es:

  • die Durchführung einer Bedarfserhebung
  • die Erarbeitung eines Kinderbetreuungsreglements
  • die Erstellung eines Elternbeitragsreglements
  • die Definition der Qualitätsstandards (Quelle: Fachstelle Kinder und Familien)

Tagesfamilie als Lösung

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In der Gemeinde Turgi zum Beispiel werden per Januar 2017 potenzielle Tagesfamilien gesucht. Voraussetzung: Besuch eines Tageskurses und Erstehilfe-Kurses für Kleinkinder, in Turgi organisiert vom Aargauer Verein «Die Tagesfamilie». Zudem müssen Weiterbildungen besucht werden. Der Verein betreute 2015 Kinder aus total 87 Gemeinden.

Die Gemeinde Turgi zum Beispiel setzt ab Januar 2017 auf Tagesfamilien. Mit Blick auf das neue Gesetz mache man vorwärts, sagt Gemeinderätin Priska Meier auf Anfrage von SRF. Nebst dem Mittagstisch für Kinder im (Vor-)Schulalter gibt es ab Januar dieses zusätzliche Angebot. In diesem Fall hat sich die Gemeinde dem Verein «Die Tagesfamilie» angeschlossen.

Der Verein regelt die Aus- und Weiterbildung für Tagesmütter in den Bezirken Baden, Aarau, Kulm und Zurzach. Er ist einer der grössten Vereine dieser Art im Kanton. Turgi ist Mitglied beim Verein und zahlt dafür 1 Franken pro Einwohner jährlich.

Eine längere Erfahrung mit externer Kinderbetreuung, Elternbeiträgen und Qualitätsregeln hat die grössere Gemeinde Suhr. Diese Gemeinde sei vorbildlich unterwegs, heisst es bei der Fachstelle Kinder und Familien im Aargau, die auch im Auftrag des Kantons arbeitet.

Zeitdruck ist gross

Nicht alle Gemeinden sind bereit. Deshalb hat die Fachstelle Kinder und Familien momentan viele Anfragen, wie das Gesetz angewendet werden kann. Erst gerade haben sich 13 Gemeinden im Fricktal zusammen von der Fachstelle informieren lassen.

Welche Kooperationen sind möglich? Gibt es schon Qualitätsregeln, die man als Gemeinde übernehmen könnte? Welche Angebote machen Sinn? Solche Fragen werden an den Infoabenden der Fachstelle Kinder und Familien beantwortet. Sie berät die Gemeinden hier im Auftrag des Kantons.

Die Zeit für die Gemeinden sei eher knapp, findet Esther Elsener, Mitglied der Geschäftsleitung bei Kinder und Familien. «Bis Herbst 2017 muss alles stehen, dann müssen die Reglemente, Kostenverteilschlüssel und Qualitätsregeln ins Budget der Gemeinden», sagt Elsener im Interview mit SRF.

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