- Der Prozess findet am Mittwoch am Bezirksgericht Baden statt. Er dauert zwei Tage. Das Urteil wird am Donnerstag erwartet.
- Vor Gericht stehen der Vater und die Grossmutter eines heute 14-jährigen Mädchens. Sie haben es zweimal entführt, damit es nicht in Mexiko leben muss. Dort wohnt seine Mutter.
- Das Bundesgericht hatte zuvor entschieden, dass das Mädchen in Mexiko leben soll. Vater und Grossmutter haben sich dem Urteil aber widersetzt.
- Der Staatsanwalt fordert 16 Monate bedingt für die Grossmutter und zwei Jahre für den Vater. Die Verteidigung plädiert auf Freispruch.
In die Schlagzeilen kam der Fall 2015. Damals reiste die Grossmutter von Anna (Mutter des Vaters) mit ihr nach Frankreich. Dadurch wurde Anna den Aargauer Behörden entzogen. Diese wollten das Mädchen nämlich nach Mexiko schicken, zurück zu ihrer Mutter.
Der Vater und die Grossmutter argumentierten, das Leben in Mexiko sei viel zu gefährlich für Anna. Es gebe Schiessereien und man lebe dauernd in Angst vor Entführungen. Die Angeklagten sagen, sie hätten im Interesse des Mädchens gehandelt. Dieses wolle gar nicht in Mexiko leben. Dort sei Anna nicht in Sicherheit.
Leben zwischen zwei Welten
Bis ins Alter von 9 Jahren hatte Anna jedoch in Mexiko gewohnt. Ihr Vater, ein Schweizer, hatte dort ein Geschäft. Die Mutter, eine Mexikanerin, ist Pädagogin. 2013 trennten sich die Eltern. Das Sorgerecht für Anna blieb bei beiden Elternteilen. Die Mutter bekam aber die Obhut. Die Eltern vereinbarten, dass Anna nach dem Abschluss der Grundschule die weitere Ausbildung in der Schweiz zu machen.
Im Juni 2014 reiste Anna mit ihrem Vater in die Schweiz, um drei Monate das hiesige Leben auszuprobieren. Anna gefiel es in der Schweiz sehr gut, doch die Mutter verlangte die Rückkehr nach Mexiko. Das Obergericht des Kantons Aargau entschied, Anna könne in der Schweiz bleiben.
Das Bundesgericht hingegen befand, Anna müsse zurück nach Mexiko, sie sei noch zu jung, um selber entscheiden zu können. Aufgrund des Urteils hätten die Behörden die Rückführung von Anna in die Wege leiten müssen. Die «Entführung» nach Frankreich durch die Grossmutter durchkreuzte aber vorerst diesen Plan.
Gute Eltern, aber schlechtes Leben in Mexiko
In der Folge wurde die Grossmutter in Frankreich verhaftet, Anna kam zurück in die Schweiz und wurde schliesslich im Sommer in ein Flugzeug gesetzt nach Mexiko. Ihre Mutter begleitete sie auf dieser Reise. Fachleute, die Anna zuvor begutachtet hatten, konstatierten, dass Anna in einem schweren Loyalitätskonflikt war: Sie liebte sowohl ihre Mutter wie auch ihren Vater, doch das Leben in der Schweiz gefiel ihr besser als in Mexiko.
Anna lebte von 2015 bis 2018 in Mexiko. In dieser Zeit sah sie ihren Vater oft, weil dieser unterdessen wieder dort lebte - trotz der prekären Sicherheitslage. Anfang 2018 flog Anna aber zusammen mit ihrem Vater zurück in die Schweiz. Die Mutter wusste davon nichts. Sie verlangte wieder die Rückführung nach Mexiko. Dieses Mal gingen die Gerichte aber nicht auf diesen Wunsch ein. Das Hauptargument: Anna sei nun 12 Jahre alt und reif genug, um selber zu entscheiden, wo sie leben wolle.
Kind in der Schweiz, aber Strafprozess
Anna und ihr Vater sowie dessen neue Partnerin leben in Bremgarten. Strafrechtlich ist der Fall aber noch nicht abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Vater und der Grossmutter von Anna vor, das Kind zweimal widerrechtlich entführt zu haben.
Die Anklage fordert bedingte Gefängnisstrafen. Für die Grossmutter fordert sie 16 Monate bedingt, für den Vater 24 Monate. Dies, weil er nebst dem Planen der Entführung nach Frankreich das Mädchen 2014 nicht zurück nach Mexiko brachte und das Mädchen 2018 aus Mexiko in die Schweiz holte, ohne Zustimmung der Mutter. Deshalb ist die Forderung für seine Strafe höher.
Nach dem Willen des Kindes gehandelt?
Vor dem Bezirksgericht sagten Grossmutter und Vater, das Mädchen habe 2015 auf keinen Fall zurück nach Mexiko gewollt. Das Mädchen habe darum gebeten, ihr zu helfen. Deshalb ging die Grossmutter mit dem Mädchen nach Frankreich.
Geplant gewesen sei eine Flucht von maximal 14 Tagen, sagte die Grossmutter vor Gericht. In dieser Zeit sollten sich Mutter und Vater zusammenraufen. Das gelang aber nicht. Nach 10 Tagen fand die französische Polizei die beiden. Das Mädchen kam danach nach Mexiko.
«Vater und Grossmutter handelten egoistisch»
Für den Staatsawalt ist hingegen klar, dass Vater und Grossmutter nicht im Sinne des Kindeswohls gehandelt haben. Stattdessen sei es egoistisch gewesen, das Mädchen nach Frankreich zu entführen und es so der Mutter zu entziehen.
Ausserdem könne man einen höchstrichterlichen Urteilsspruch nicht einfach ignorieren. Das Mädchen sei vom Vater beeinflusst worden. Die Sicherheitslage in Mexiko könne nicht so schlimm sein, schliesslich hätten der Vater und seine neue, hochschwangere Lebenspartnerin kurze Zeit später auch wieder in Mexiko gelebt.
«Kein Entführungsopfer»
Vater und Grossmutter wiederum plädieren beide auf einen Freispruch. Sie hätten das Kind zwar entführt. Die Grossmutter nahm es mit nach Frankreich, der Vater liess es einmal nicht zurück nach Mexiko. Es sei aber immer darum gegangen, die Tochter, die Enkelin vor der Gewalt in Mexiko zu schützen, sagten beide vor Gericht. Das Mädchen selber sehe sich bis heute nicht als Entführungsopfer, sagten beide.