Die Luzerner Staatsanwaltschaft steht in der Kritik, weil sie den Fall rund um den Zuger Regierungsrat Beat Villiger trotz Unklarheiten nicht vor Gericht brachte. Strafrechtsexperte Markus Mohler sagte gegenüber «Schweiz aktuell»: «Das ganze Verfahren ist voller Widersprüche, die nicht aufgelöst sind (...) es sind Verdachtsmomente da, die eine Einstellung nicht rechtfertigen.»
Der stellvertretende Luzerner Oberstaatsanwalt Thomas Reitberger, der die Fachaufsicht über die Causa Villiger hatte, erklärt auf Anfrage von Radio SRF: «Wir haben den Fall sehr genau geprüft. Beat Villiger wurde zweimal einvernommen.» Auch die Oberstaatsanwaltschaft habe den Fall angeschaut und sie seien zum Schluss gekommen, dass man Beat Villiger nicht den Vorwurf machen könne, er sei zu wenig aufmerksam gewesen oder er habe fahrlässig gehandelt.
Wir haben den Fall sehr genau angeschaut. Herr Villiger wurde zweimal einvernommen.
Zur Kritik des Strafrechtsexperten Markus Mohler meint Reitberger, es gebe einen Ermessensspielraum, und die Staatsanwaltschaft habe sich innerhalb dieses Spielraumes bewegt. Ein Verfahren könne eingestellt werden, wenn es wahrscheinlicher sei, dass vor Gericht ein Freispruch erfolge, als ein Schuldspruch.
Wir haben das gleiche Recht für Regierungsrat Villiger angewandt wie für jeden andern auch.
Wichtig sei, dass das gleiche Recht für alle angewandt werde. Solche Einstellungsverfügungen kämen immer wieder vor, nicht nur im Falle eines Regierungsrates.
Die Luzerner Staatsanwaltschaft sieht sich nicht veranlasst, den Fall neu aufzurollen: «Wir haben keine Anhaltspunkte, dass neue Fakten oder Beweise vorliegen», sagt Thomas Reitberger.