Das Bundesgericht hat die Verurteilung des ehemaligen Gemeindeammanns von Wohlen aufgehoben. Walter Dubler war wegen mehrfachen Betrugs und ungetreuer Geschäftsführung verurteilt worden. Nun geht der Fall zurück ans Aargauer Obergericht. Dieses muss erneut entscheiden.
Im am Donnerstag publizierten Urteil hält das Bundesgericht fest, dass die Tatbestände der jeweiligen Straftaten nicht erfüllt sind. Für das Bundesgericht ist es nicht erwiesen, dass Walter Dubler arglistig und mit Täuschungsabsicht gehandelt hatte, als er Sitzungsgelder für Mandate als Gemeindeammann nicht an die Gemeine weiterleitete.
Das Aargauer Obergericht war noch zu einem anderen Schluss gekommen. Im September hatte es das Urteil des Bezirksgerichts Zurzach gegen Dubler bestätigt und sogar verschärft.
Pflichtverletzung, aber kein Betrug
Walter Dubler habe mit seinem Vorgehen lediglich gegen die reglementarische Pflicht verstossen, befindet nun das Bundesgericht. Dies sei lediglich eine Pflichtverletzung und kein Hinweis auf Betrug.
Dubler hatte nur einen Teil der Sitzungsgelder, die er als Präsident eines Regionalplanungsverbandes erhielt, in die Kasse von Wohlen abgeliefert. Zudem liess er ohne Gemeinderatsbeschluss zu seinen Gunsten rund 4000 Franken zu viel in die Pensionskasse einzahlen.
Das Gemeindeparlament hatte Walter Dubler gegen dessen Willen per 1. Januar 2014 den Jahresbruttolohn um 28'405 Franken auf 188'770 Franken gekürzt. Der Gemeindeammann konnte sich mit der Lohnsenkung nicht abfinden.
«Eigenmächtiges Vorgehen»
Bei der ungetreuen Geschäftsführung im Zusammenhang mit den Pensionskassenbeiträgen hält das Bundesgericht fest, der eigentliche Vorwurf bestehe darin, dass es der Amman versäumt habe, den für die höheren Beiträge notwendigen Beschluss des Gemeinderates einzuholen.
Obwohl ihn der Finanzleiter regelmässig daran erinnert habe, sei Dubler dieser Pflicht mehr als eineinhalb Jahre lang nicht nachgekommen. Dies sei ein eigenmächtiges Vorgehen des Gemeindeammans gewesen.
Es offenbare eine Nachlässigkeit in der Amtsführung und eine Überschreitung seiner Weisungsbefugnis. Eine vorsätzliche Verletzung der Vermögensfürsorgepflicht durch den Amman begründe dieses Verhalten nicht.
Zudem sei dem Ammann immer klar gewesen, dass der Finanzleiter und sein Stellvertreter von der fehlenden Genehmigung gewusst hätten. Deshalb sei klar gewesen, dass es sich um provisorische Zahlungen gehandelt habe, solange der Gemeinderat nicht sein Okay dazu gegeben habe.
Regierungsrat setzte Dubler ab
Der Aargauer Regierungsrat hatte Dubler per 1. März 2017 disziplinarisch entlassen. Der 62-Jährige habe als Gemeindeammann «mehrfach Pflichtverletzungen» begangen. Es gebe kein Vertrauen mehr, so die damalige Begründung. Eine Rückkehr ins Amt hätte gemäss Regierungsrat das ordnungsgemässe Funktionieren des Gemeinderats gefährdet.
Der Regierungsrat hatte die Absetzung im Dezember 2016 beschlossen und mitgeteilt. Zu diesem Zeitpunkt war Walter Dubler bereits seit mehr als einem Jahr vom Amt suspendiert gewesen.