Die Affäre um die frühe Freiburger Staatsrätin Marie Garnier ist juristisch wohl ausgestanden: Der ausserordentliche Staatsanwalt Pierre Aubert hat eine Einstellungsverfügung erlassen, wie die Freiburger Justiz am Mittwoch mitteilte. Das heisst: Der Fall wird zu den Akten gelegt.
Der Vorwurf der Amtsgeheimnisverletzung wird damit nicht weiter verfolgt. Der Neuenburger Pierre Aubert war im November 2018 als ausserordentlicher Staatsanwalt beauftragt worden. Er sollte das laufende Verfahren gegen Garnier weiterführen und zu einem ordentlichen Abschluss bringen.
Zuvor war der Freiburger Generalstaatsanwalt Fabien Gasser in den Ausstand getreten. Ihm war Befangenheit vorgeworfen worden.
Der Fall Garnier
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Die Justiz untersuchte, ob die damalige Staatsrätin Marie Garnier (Grüne) das Amtsgeheimnis verletzt hatte, als sie im Frühling 2017 Medien einen vertraulichen Bericht sowie Korrespondenz im Zusammenhang mit dem Oberamt des Saanebezirks schickte.
Der Grosse Rat hob Ende 2017 Garniers Immunität auf. Kurz vor der Grossratsdebatte kündigte Garnier ihren Rücktritt aus der Kantonsregierung an.
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